Krieg in der Ukraine

Informationen für Geflüchtete aus der Ukraine und für Bürgerinnen und Bürger, die helfen möchten. (Quelle: Kreis Steinfurt)

Hilfe-Portal für Geflüchtete | Портал допомоги для біженців

Unterkunft, Basisinformationen oder medizinische Versorgung: Mit dem Hilfe-Portal „Germany4Ukraine“ bietet die Bundesregierung ukrainischen Geflüchteten eine zentrale und vertrauenswürdige digitale Anlaufstelle. Das Hilfe-Portal bündelt Informationen auf Ukrainisch, Russisch, Englisch sowie Deutsch und unterstützt die Geflüchteten bei Einreise, Orientierung und dem Überblick über Hilfsangebote. Weitere Services sind geplant. Das Hilfe-Portal finden Sie unter dem nachfolgenden Link: Germany4Ukraine

Проживання, базова інформація або медичне забезпечення – за допомогою порталу допомоги «Germany4Ukraine» Федеральний уряд надає українським біженцям можливість долучитися до центрального й надійного джерела інформації в цифровому форматі. На порталі допомоги можна ознайомитися з відповідними повідомленнями для біженців щодо в’їзду, ознайомлення із ситуацією й різних видів допомоги українською, російською, англійською й німецькою мовами. Планується запровадження інших видів сервісу. Germany4Ukraine

weitere hilfreiche Links

Informationen für Menschen aus der Ukraine zur Einreise und zum Aufenthalt in Deutschland (Antworten auf häufig gestellte Fragen) gibt es hier / You can find answers to frequently asked questions here / Запитання та відповіді щодо в’їзду в Німеччину з України та перебування в Німеччині / Вопросы и ответы о въезде в Германию из Украины и пребывании в Германии:

Beauftragte der Bundesregierung für Migration, Flüchtlinge und Integration
Bundesamt für Migration und Flüchtlinge
Bundesministerium des Innern und für Heimat
Auswärtiges Amt
Handbook Germany
Ministerium für Kinder, Familie, Flüchtlinge und Integration des Landes Nordrhein-Westfalen
Bezirksregierung Münster
Bundesagentur für Arbeit
Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung
Hilfe & Beratung für Schwangere und Eltern mit Kindern bis 3 Jahre
Unterstützungsangebote Kommunales Integrationszentrum (KI)
(Auf dem ersten Tabellenblatt finden Sie eine Übersicht mit Angeboten und den Ansprechpersonen im KI. Auf dem zweiten Tabellenblatt sind die Angebote mit konkreten Ansprechpersonen in den einzelnen Kommunen gelistet. Die Tabelle kann nach Art der Anliegen, Standorten, etc. gefiltert werden und soll Beratende sowie Ratsuchende in den Kommunen unterstützen.)

Die ersten Schritte für Geflüchtete aus der Ukraine im Kreis Steinfurt

  • 1. Schritt: Füllen Sie unser Kontaktformular aus

    1. Schritt: Füllen Sie unser Kontaktformular aus

    Ukrainische Staatsangehörige mit biometrischem Pass können nach EU-Recht für Kurzzeitaufenthalte mit einer Dauer von 90 Tagen visumfrei in die EU einreisen. Sollten Sie als Geflüchtete/r aus der Ukraine in den Kreis Steinfurt kommen oder bereits eingereist und hier untergekommen sein, melden Sie sich bitte dennoch unmittelbar nach der Einreise über das nachstehende Kontaktformular des Kreises Steinfurt. So können Kontakte hergestellt und Informationen zu allen relevanten Themen bis hin zur Unterbreitung von Unterstützungsangeboten rund um die Aufnahme gegeben werden.

    Unser Kontaktformular finden Sie hier: Kontaktformular

    Nachdem Sie sich über unser Kontaktformular registriert haben, erhalten Sie per E-Mail sowie per Post ein erstes Hinweisschreiben zu den nächsten Schritten von unserem Amt für Zuwanderung, Aufenthalt und Einbürgerung. Die in dem Schreiben beschriebenen Schritte finden Sie auch nachfolgend auf dieser Website:

  • 2. Schritt: Melden Sie sich bei der Stadt oder Gemeinde, in der Sie sich aktuell aufhalten (Anmeldung/Sozialleistungen/medizinische Versorgung)

    2. Schritt: Melden Sie sich bei der Stadt oder Gemeinde, in der Sie sich aktuell aufhalten (Anmeldung/Sozialleistungen/medizinische Versorgung)

    Bitte melden Sie sich beim Einwohnermeldeamt/Bürgerbüro Ihres Wohnortes an. Die Meldebestätigung müssen Sie uns zunächst noch nicht zukommen lassen. Wir werden hierüber von der Gemeinde-/Stadtverwaltung Ihres Wohnortes automatisch informiert.

    Sofern Sie Sozialleistungen und/oder medizinische Versorgungsleistungen benötigen, wenden Sie sich bitte direkt an das Sozialamt Ihres Wohnortes. Ihnen können Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz gewährt werden. Einen Leistungsbescheid des Sozialamtes müssen Sie uns zunächst nicht übermitteln.

    Anspruch auf medizinische Versorgungsleistungen besteht unter anderem auch bei Schutzimpfungen, bestimmten Vorsorgeuntersuchungen, der Versorgung von Schwangeren und Wöchnerinnen sowie bei Personen, die psychische, physische oder sexuelle Gewalt erlitten haben. In Notfällen ist die medizinische Versorgung selbstverständlich auch ohne vorherige Kontaktaufnahme mit dem Sozialamt sichergestellt.

    Die Sozialleistungen und/oder medizinischen Versorgungsleistungen, die Sie über diesen Weg erhalten, müssen Sie nicht zurückzahlen!

  • 3. Schritt: Beantragen Sie schon jetzt die Erteilung einer Aufenthaltserlaubnis bei uns

    3. Schritt: Beantragen Sie schon jetzt die Erteilung einer Aufenthaltserlaubnis bei uns

    Seit dem 9. März gilt die Ukraine-Aufenthalts-Übergangsverordnung des Bundesministeriums des Innern und für Heimat. Demnach sind ukrainische Staatsangehörige und in der Ukraine anerkannte Flüchtlinge in Deutschland bis zum 23. Mai 2022 vom Erfordernis eines Aufenthaltstitels befreit. Gleiches gilt für alle anderen Ausländer, die sich am 24. Februar 2022 in der Ukraine aufgehalten haben. Die Verordnung finden Sie hier: Ukraine-Aufenthalts-Übergangsverordnung

    Für eine längerfristige Perspektive plant der Bund aktuell angepasste Verfahren (Massenzustromsrichtlinie der EU) aus, um die Aufnahme von Geflüchteten aus der Ukraine sowie die Aufenthaltsverlängerung von bereits im EU-Bereich befindlichen Personen unbürokratisch zu regeln. So soll unter anderem das Durchlaufen komplexer Asylverfahren vermieden werden. Ein Asylantrag ist demnach nicht erforderlich. Beabsichtigt ist stattdessen, dass die Ausländerbehörden den Geflüchteten und Vertriebenen aus der Ukraine Aufenthaltserlaubnisse erteilen.

    Bitte beantragen Sie daher bis spätestens zum 23. Mai 2022 - gerne auch schon jetzt! - die Erteilung einer Aufenthaltserlaubnis bei unserem Amt für Zuwanderung, Aufenthalt und Einbürgerung. Hierzu können Sie das unten verlinkte Antragsformular verwenden. Den Antrag können Sie postalisch oder auch per E-Mail an uns zurücksenden (die Adressen sind dem Formular zu entnehmen). Die Antragstellung dient zunächst nur dazu, dass Ihnen keine Nachteile entstehen. Nach Eingang des Antrages erhalten Sie von uns zunächst eine Fiktionsbescheinigung mit der Nebenbestimmung „Erwerbstätigkeit ist gestattet“. Das Antragsformular finden Sie hier: Antragsformular- Erteilung bzw. Verlängerung eines Aufenthaltstitels

  • Sollten Sie keinen gültigen biometrischen Nationalpass/Reisepass besitzen: Wenden Sie sich an die nächstgelegene ukrainische Auslandsvertretung.

    Sollten Sie keinen gültigen biometrischen Nationalpass/Reisepass besitzen: Wenden Sie sich an die nächstgelegene ukrainische Auslandsvertretung.

    Sollten Sie keinen gültigen biometrischen Nationalpass/Reisepass besitzen, wenden Sie sich bitte bereits jetzt an die nächstgelegene ukrainische Auslandsvertretung. Diese ist für ukrainische Staatsangehörige, die in Nordrhein-Westfalen leben, das Generalkonsulat der Ukraine in Düsseldorf. Die Kontaktdaten finden Sie hier: Website Generalkonsulat der Ukraine Düsseldorf

Kontaktdaten zur Aufnahme geflüchteter Personen für die Gemeinde Lienen:

Kontaktperson für Integration und weitere Fragen:

  • Frau Kortmann-Zuch​

Fragen und Antworten für...

  • Kann ich kostenfrei mit öffentlichen Verkehrsmitteln in den Kreis Steinfurt kommen? Kann ich diese auch kostenfrei hier vor Ort nutzen?

    Kann ich kostenfrei mit öffentlichen Verkehrsmitteln in den Kreis Steinfurt kommen? Kann ich diese auch kostenfrei hier vor Ort nutzen?

    Ja! Wenn Sie mit der Deutschen Bahn fahren möchten, müssen Sie keine Fahrkarte besitzen. Der ukrainische Pass oder ein entsprechendes ukrainisches Ausweisdokument genügen für eine kostenfreie Fahrt. Weitere Informationen gibt es unter den nachfolgenden Links der Deutschen Bahn:

    Information for Ukrainian refugees about entering and travelling within Germany / Інформація українською мовою
    Information about your journey and arrival in Germany! / Інформація стосовно Вашого проїзду і прибуття до Німеччини!

    Auch den öffentlichen Personennahverkehr (Nahverkehrszüge (S-Bahnen, Regionalbahnen, Regionalexpress, etc.), U-, Straßen- und Stadtbahnen sowie Busse) können Sie in ganz Deutschland - also auch im Kreis Steinfurt - kostenfrei nutzen. Auch hier müssen Sie keine Fahrkarte besitzen. Der ukrainische Pass oder ein entsprechendes ukrainisches Ausweisdokument genügen.

  • Ich bin Kriegsflüchtling aus der Ukraine und halte mich im Kreis Steinfurt auf. Was muss ich tun, um als Kriegsflüchtling registriert zu werden?

    Ich bin Kriegsflüchtling aus der Ukraine und halte mich im Kreis Steinfurt auf. Was muss ich tun, um als Kriegsflüchtling registriert zu werden?

    Personen, die bereits aus der Ukraine eingereist und im Kreis Steinfurt untergekommen sind, werden gebeten, sich online über das nachfolgende Kontaktformular des Kreises Steinfurt zu melden: Kontaktformular

  • Wenn ich mich einmal im Kreis Steinfurt registriert habe, kann ich dann trotzdem in die Ukraine zurückkehren?

    Wenn ich mich einmal im Kreis Steinfurt registriert habe, kann ich dann trotzdem in die Ukraine zurückkehren?

    Ja! Sie können auch nach Ihrer Registrierung und auch nach der Erteilung einer Aufenthaltserlaubnis auf eigenen Wunsch in die Ukraine zurückkehren.

  • Kann ich Geflüchtete an der Grenze zur Ukraine abholen und in den Kreis Steinfurt bringen?

    Kann ich Geflüchtete an der Grenze zur Ukraine abholen und in den Kreis Steinfurt bringen?

    Von eigenen oder fremdorganisierten Fahrten an die ukrainische Grenze mit dem Ziel, selbstständig Geflüchtete aufzunehmen und in den Kreis zu transportieren, sollte zwingend Abstand genommen werden. Momentan werden ankommende Geflüchtete an den deutschen Landesgrenzen in Empfang genommen und registriert, um dann in eine Unterbringung weitergeleitet zu werden – Hilfsorganisationen unterstützen dabei. Von deutscher Seite erfolgt hier eine zentrale staatliche Steuerung und Koordinierung. Unabhängig davon, dass zumindest die polnischen Behörden aktuell den Verkehr in einer Zone von 30 Kilometern zur ukrainischen Grenze für Zivilisten eingeschränkt haben, ist der Aufenthalt an der Grenze zur Ukraine angesichts der unklaren Sicherheitslage sehr riskant und gefährlich.

  • Kann ich als vertriebene Person aus der Ukraine im Kreis Steinfurt Sozialleistungen erhalten?

    Kann ich als vertriebene Person aus der Ukraine im Kreis Steinfurt Sozialleistungen erhalten?

    Ja, Ihnen können Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz gewährt werden. Sie können sich im Bedarfsfall direkt an das Sozialamt der Stadt oder Gemeinde wenden, in der Sie sich aktuell aufhalten.
    Die Sozialleistungen, die Sie über diesen Weg erhalten, müssen Sie nicht zurückzahlen!

  • Wer übernimmt die Kosten für meine medizinische Versorgung, wenn eine Krankenbehandlung notwendig ist?

    Wer übernimmt die Kosten für meine medizinische Versorgung, wenn eine Krankenbehandlung notwendig ist?

    Auch hier sind Sie über das das Asylbewerberleistungsgesetz abgesichert. Sie können sich im Bedarfsfall direkt an das Sozialamt der Stadt oder Gemeinde wenden, in der Sie sich aktuell aufhalten. In Notfällen ist die medizinische Versorgung selbstverständlich auch ohne vorherige Kontaktaufnahme mit dem Sozialamt sichergestellt.
    Die medizinischen Versorgungsleistungen, die Sie über diesen Weg erhalten, müssen Sie nicht zurückzahlen!

  • Wie lange kann ich mich ohne zwingenden Handlungsbedarf in Deutschland aufhalten?

    Wie lange kann ich mich ohne zwingenden Handlungsbedarf in Deutschland aufhalten?

    Ukrainische Staatsangehörige mit biometrischem Pass können nach EU-Recht für Kurzzeitaufenthalte mit einer Dauer von 90 Tagen visumfrei in die EU einreisen. Sollten Sie als Geflüchtete/r aus der Ukraine in den Kreis Steinfurt kommen oder bereits eingereist und hier untergekommen sein, melden Sie sich bitte dennoch unmittelbar nach der Einreise über das nachstehende Kontaktformular bei der Stabsstelle Ukraine des Kreises Steinfurt. So können Kontakte hergestellt und Informationen zu allen relevanten Themen bis hin zur Unterbreitung von Unterstützungsangeboten rund um die Aufnahme gegeben werden.

    Unser Kontaktformular finden Sie hier: Kontaktformular

    Nachdem Sie sich über unser Kontaktformular registriert haben, erhalten Sie per E-Mail sowie per Post ein erstes Hinweisschreiben zu den nächsten Schritten von unserem Amt für Zuwanderung, Aufenthalt und Einbürgerung. Die in dem Schreiben beschriebenen Schritte finden Sie auch unter "Die ersten Schritte für Geflüchtete".

    Bei weiteren ausländerrechtlichen Fragen können Sie sich auch an die Hotline der Ausländerbehörde des Kreises Steinfurt wenden: 02551 69 1717

  • Darf ich in Deutschland arbeiten?

    Darf ich in Deutschland arbeiten?

    Wenn Sie in Deutschland arbeiten, also eine Erwerbstätigkeit aufnehmen möchten, beantragen Sie bitte die Erteilung einer Aufenthaltserlaubnis bei unserem Amt für Zuwanderung, Aufenthalt und Einbürgerung. Hierzu können Sie das unten verlinkte Antragsformular verwenden. Den Antrag können Sie postalisch oder auch per E-Mail an uns zurücksenden (die Adressen sind dem Formular zu entnehmen). Nach Eingang des Antrages erhalten Sie von uns eine Fiktionsbescheinigung mit der Nebenbestimmung „Erwerbstätigkeit ist gestattet“. Das Antragsformular finden Sie hier: Antragsformular- Erteilung bzw. Verlängerung eines Aufenthaltstitels

  • Wer hilft mir, wenn ich in Deutschland eine Arbeits- oder Ausbildungsstelle suche?

    Wer hilft mir, wenn ich in Deutschland eine Arbeits- oder Ausbildungsstelle suche?

    Informationen dazu finden Sie auf der Website der Bundesagentur für Arbeit unter dem nachfolgenden Link: Ukraine Website der Bundesagentur für Arbeit

  • Ich habe weitere Fragen zur Einreise aus der Ukraine nach Deutschland. Wo finde ich Antworten?

    Ich habe weitere Fragen zur Einreise aus der Ukraine nach Deutschland. Wo finde ich Antworten?

    nformationen für Menschen aus der Ukraine zur Einreise und zum Aufenthalt in Deutschland (Antworten auf häufig gestellte Fragen) gibt es hier / You can find answers to frequently asked questions here / Запитання та відповіді щодо в’їзду в Німеччину з України та перебування в Німеччині / Вопросы и ответы о въезде в Германию из Украины и пребывании в Германии:

  • Ich habe Fragen zum Coronavirus und zum Impfen

    Ich habe Fragen zum Coronavirus und zum Impfen

    Die Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung (BZgA) hat neue Informationsmaterialien für geflüchtete Ukrainerinnen und Ukrainer entwickelt. Das Medienpaket besteht aus neun Merkblättern und Infografiken – zum Beispiel mit Fakten zur Schutzimpfung.

    www.bundesregierung.de/breg-de/themen/coronavirus/informationen-ukrainisch-2013798

  • Kann ich Sachspenden für ukrainische Geflüchtete leisten?

    Kann ich Sachspenden für ukrainische Geflüchtete leisten?

    Bitte sehen Sie zurzeit von Sachspenden jeglicher Art ab. Sachspenden für Geflüchtete in den Anrainerstaaten der Kriegs- und Krisenregion sind nach übereinstimmender Einschätzung aller relevanten Akteure derzeit nicht erforderlich. Die primären Zielstaaten der Geflüchteten und deren zivilgesellschaftliche Akteure kommen derzeit augenscheinlich ausreichend für die Versorgung auf. Wenn sich ein konkreter Bedarf an Sachspenden ergibt, startet die Stabsstelle Ukraine einen entsprechenden Aufruf.

  • Wie kann ich trotzdem Unterstützung leisten (Geldspenden)?

    Wie kann ich trotzdem Unterstützung leisten (Geldspenden)?

    Sie können insbesondere durch Geldspenden helfen. Wer Geld spenden möchte, sollte dies über die bekannten zweckgebundenen Spendenkonten der Hilfsorganisationen tun.

    Die Verbraucherzentrale Nordrhein-Westfalen weist darauf hin, dass beim Spenden auf die Seriösität der sammelnden organistaion geachtet werden sollte. Hier gibt die Verbraucherzentrale Tipps zum "sicheren Spenden".

  • Kann ich Geflüchtete an der Grenze zur Ukraine abholen und in den Kreis Steinfurt bringen?

    Kann ich Geflüchtete an der Grenze zur Ukraine abholen und in den Kreis Steinfurt bringen?

    Von eigenen oder fremdorganisierten Fahrten an die ukrainische Grenze mit dem Ziel, selbstständig Geflüchtete aufzunehmen und in den Kreis zu transportieren, sollte zwingend Abstand genommen werden. Momentan werden ankommende Geflüchtete an den deutschen Landesgrenzen in Empfang genommen und registriert, um dann in eine Unterbringung weitergeleitet zu werden – Hilfsorganisationen unterstützen dabei. Von deutscher Seite erfolgt hier eine zentrale staatliche Steuerung und Koordinierung. Unabhängig davon, dass zumindest die polnischen Behörden aktuell den Verkehr in einer Zone von 30 Kilometern zur ukrainischen Grenze für Zivilisten eingeschränkt haben, ist der Aufenthalt an der Grenze zur Ukraine angesichts der unklaren Sicherheitslage sehr riskant und gefährlich.

  • Bei wem kann ich mich melden, wenn ich Wohnraum anbieten möchte?

    Bei wem kann ich mich melden, wenn ich Wohnraum anbieten möchte?

    Auf Bundes- und Landesebene erfolgt eine zentrale Steuerung notwendiger Unterbringungs-, Versorgungs- und Betreuungsmaßnahmen für geflüchtete Menschen. Mit Blick auf eine mögliche Lageverschärfung regt der Kreis Steinfurt dennoch an, dass sich Privatpersonen, die freie Unterbringungsmöglichkeiten für geflüchtete Familien haben und diese zur Verfügung stellen könnten, bei ihrer jeweiligen Stadt- oder Gemeindeverwaltung melden und dies dort anzeigen. 

    In Lienen können Sie sich per Email vertriebene(at)lienen.de oder telefonisch 05483 739672 melden.

  • Muss ich etwas beachten, wenn ich Menschen bei mir mitwohnen lasse?

    Muss ich etwas beachten, wenn ich Menschen bei mir mitwohnen lasse?

    Bitte machen Sie die Nachnamen der Geflüchteten, die bei Ihnen wohnen, am Briefkasten und/oder an der Haustüre kenntlich. So ist sichergestellt, dass zusätzlich zu einer digitalen auch eine postalische Kontaktaufnahme des Kreises Steinfurt mit den Geflüchteten möglich ist. Haben Sie Wohneigentum, so müssen Sie darüber hinaus nichts weiter beachten. Haben Sie Ihren Wohnraum angemietet, ist zunächst im eigenen Interesse die Zustimmung des Vermieters einzuholen. Der Kreis Steinfurt muss hierzu nicht informiert werden.

  • Wo finde ich Hinweise zum Mietrecht, Haftungsrecht und Versicherungsrecht bei der privaten Aufnahme von Geflüchteten?

    Wo finde ich Hinweise zum Mietrecht, Haftungsrecht und Versicherungsrecht bei der privaten Aufnahme von Geflüchteten?

    Das Ministerium für Kinder, Familie, Flüchtlinge und Integration des Landes Nordrhein-Westfalen (MKFFI NRW) hat Hinweise dazu auf seiner Website hinterlegt. Diese finden Sie hier: Ukraine Website des MKFFI NRW

  • Wo muss ich melden, dass ich Personen aufgenommen habe?

    Wo muss ich melden, dass ich Personen aufgenommen habe?

    Weisen Sie in diesem Fall bitte die Personen, die sie aufgenommen haben, auf unser Kontaktformular hin. Personen, die als Geflüchtete aus der Ukraine in den Kreis Steinfurt eingereist und hier untergekommen sind, werden gebeten, sich über diesen Weg bei der Stabsstelle Ukraine des Kreises Steinfurt zu melden. Dies ermöglicht eine Kontaktaufnahme und Information zu allen relevanten Themen und die Unterbreitung von Unterstützungsangeboten. Das Kontaktformular finden Sie hier: Kontaktformular

    Sie selbst müssen sich nicht melden.

  • Ich habe genügend Platz, kann aber die Kosten für den Lebensunterhalt nicht aufbringen. Was kann ich tun?

    Ich habe genügend Platz, kann aber die Kosten für den Lebensunterhalt nicht aufbringen. Was kann ich tun?

    In diesem Fall können Sie oder die Geflüchteten sich an die Stadt oder Gemeinde wenden, in der Sie leben. In Kürze finden Sie an dieser Stelle eine Übersicht mit spezifischen Kontaktdaten jeder Kommune – hier sind dann die kommunalen Ansprechpartner zum Thema „Ukraine“ aufgeführt.

  • Ich habe in meiner Wohnung keinen Platz, kenne aber Geflüchtete, die dringend eine Unterkunft benötigen. Wer hilft mir?

    Ich habe in meiner Wohnung keinen Platz, kenne aber Geflüchtete, die dringend eine Unterkunft benötigen. Wer hilft mir?

    In diesem Fall können Sie oder die Geflüchteten sich an die Stadt oder Gemeinde wenden, in der sie leben beziehungsweise sich zurzeit aufhalten. In Kürze finden Sie an dieser Stelle eine Übersicht mit spezifischen Kontaktdaten jeder Kommune – hier sind dann die kommunalen Ansprechpartner zum Thema „Ukraine“ aufgeführt.

  • Hinweise der WESt (Wirtschaftsförderungs- und Entwicklungsgesellschaft Steinfurt)

    Hinweise der WESt (Wirtschaftsförderungs- und Entwicklungsgesellschaft Steinfurt)

    Aufgrund der aktuellen Situation in der Ukraine bündelt die WESt die wichtigsten Infos, Hilfsangebote und Anlaufstellen für Unternehmen. Unter anderem beantwortet sie auf ihrer Website...

    • ... wohin sich Unternehmen und Startups wenden können, wenn sie Unterstützungsangebote – zum Beispiel für aus der Ukraine geflüchtete Menschen – anbieten wollen.
    • ... wo Unternehmen, die von der Krise betroffen sind, jetzt die wichtigsten Informationen und Beratungsangebote finden. 

    Die WESt aktualisiert die Website laufend. Sie finden sie unter dem nachfolgenden Link: www.westmbh.de

Kommunales Integrationszentrum sucht ehrenamtliche Übersetzerinnen und Übersetzer!

Das Kommunale Integrationszentrum (KI) Kreis Steinfurt sucht Personen, die sowohl Deutsch als auch Ukrainisch oder Russisch sprechen und Interesse haben, die aus der Ukraine geflüchteten Menschen ehrenamtlich als Übersetzerinnen und Übersetzer zu unterstützen. Wer Interesse hat, kann sich unter den folgenden Kontaktdaten direkt an das KI wenden:

Telefonnummer: 02551 69 2730

Nachfolgend können Sie eine Übersicht über Unterstützungsangebote des Kommunalen Integrationszentrums für geflüchtete Ukrainerinnen und Ukrainer herunterladen.
(Auf dem ersten Tabellenblatt finden Sie eine Übersicht mit den Inhalten der Angebote und den Ansprechpersonen im KI. Auf dem zweiten Tabellenblatt sind die Angebote mit konkreten Ansprechpersonen vor Ort gelistet. Die Tabelle kann nach Art der Anliegen, Standorten, etc. gefiltert werden und soll Beratende sowie Ratsuchende in den Kommunen unterstützen.)

Wir sind für Sie da! Bürgertelefon: 0 54 83 / 73 96-0