Krieg in der Ukraine
Informationen für Geflüchtete aus der Ukraine und für Bürgerinnen und Bürger, die helfen möchten. (Quelle: Kreis Steinfurt)
Hilfe-Portal für Geflüchtete | Портал допомоги для біженців
Unterkunft, Basisinformationen oder medizinische Versorgung: Mit dem Hilfe-Portal „Germany4Ukraine“ bietet die Bundesregierung ukrainischen Geflüchteten eine zentrale und vertrauenswürdige digitale Anlaufstelle. Das Hilfe-Portal bündelt Informationen auf Ukrainisch, Russisch, Englisch sowie Deutsch und unterstützt die Geflüchteten bei Einreise, Orientierung und dem Überblick über Hilfsangebote. Weitere Services sind geplant. Das Hilfe-Portal finden Sie unter dem nachfolgenden Link: Germany4Ukraine
Проживання, базова інформація або медичне забезпечення – за допомогою порталу допомоги «Germany4Ukraine» Федеральний уряд надає українським біженцям можливість долучитися до центрального й надійного джерела інформації в цифровому форматі. На порталі допомоги можна ознайомитися з відповідними повідомленнями для біженців щодо в’їзду, ознайомлення із ситуацією й різних видів допомоги українською, російською, англійською й німецькою мовами. Планується запровадження інших видів сервісу. Germany4Ukraine
weitere hilfreiche Links
Informationen für Menschen aus der Ukraine zur Einreise und zum Aufenthalt in Deutschland (Antworten auf häufig gestellte Fragen) gibt es hier / You can find answers to frequently asked questions here / Запитання та відповіді щодо в’їзду в Німеччину з України та перебування в Німеччині / Вопросы и ответы о въезде в Германию из Украины и пребывании в Германии:
Beauftragte der Bundesregierung für Migration, Flüchtlinge und Integration
Bundesamt für Migration und Flüchtlinge
Bundesministerium des Innern und für Heimat
Auswärtiges Amt
Handbook Germany
Ministerium für Kinder, Familie, Flüchtlinge und Integration des Landes Nordrhein-Westfalen
Bezirksregierung Münster
Bundesagentur für Arbeit
Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung
Hilfe & Beratung für Schwangere und Eltern mit Kindern bis 3 Jahre
Unterstützungsangebote Kommunales Integrationszentrum (KI)
(Auf dem ersten Tabellenblatt finden Sie eine Übersicht mit Angeboten und den Ansprechpersonen im KI. Auf dem zweiten Tabellenblatt sind die Angebote mit konkreten Ansprechpersonen in den einzelnen Kommunen gelistet. Die Tabelle kann nach Art der Anliegen, Standorten, etc. gefiltert werden und soll Beratende sowie Ratsuchende in den Kommunen unterstützen.)
Die ersten Schritte für Geflüchtete aus der Ukraine im Kreis Steinfurt
1. Schritt: Füllen Sie unser Kontaktformular aus
1. Schritt: Füllen Sie unser Kontaktformular aus
Ukrainische Staatsangehörige mit biometrischem Pass können nach EU-Recht für Kurzzeitaufenthalte mit einer Dauer von 90 Tagen visumfrei in die EU einreisen. Sollten Sie als Geflüchtete/r aus der Ukraine in den Kreis Steinfurt kommen oder bereits eingereist und hier untergekommen sein, melden Sie sich bitte dennoch unmittelbar nach der Einreise über das nachstehende Kontaktformular des Kreises Steinfurt. So können Kontakte hergestellt und Informationen zu allen relevanten Themen bis hin zur Unterbreitung von Unterstützungsangeboten rund um die Aufnahme gegeben werden.
Unser Kontaktformular finden Sie hier: Kontaktformular
Nachdem Sie sich über unser Kontaktformular registriert haben, erhalten Sie per E-Mail sowie per Post ein erstes Hinweisschreiben zu den nächsten Schritten von unserem Amt für Zuwanderung, Aufenthalt und Einbürgerung. Die in dem Schreiben beschriebenen Schritte finden Sie auch nachfolgend auf dieser Website:
2. Schritt: Melden Sie sich bei der Stadt oder Gemeinde, in der Sie sich aktuell aufhalten (Anmeldung/Sozialleistungen/medizinische Versorgung)
2. Schritt: Melden Sie sich bei der Stadt oder Gemeinde, in der Sie sich aktuell aufhalten (Anmeldung/Sozialleistungen/medizinische Versorgung)
Bitte melden Sie sich beim Einwohnermeldeamt/Bürgerbüro Ihres Wohnortes an. Die Meldebestätigung müssen Sie uns zunächst noch nicht zukommen lassen. Wir werden hierüber von der Gemeinde-/Stadtverwaltung Ihres Wohnortes automatisch informiert.
Sofern Sie Sozialleistungen und/oder medizinische Versorgungsleistungen benötigen, wenden Sie sich bitte direkt an das Sozialamt Ihres Wohnortes. Ihnen können Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz gewährt werden. Einen Leistungsbescheid des Sozialamtes müssen Sie uns zunächst nicht übermitteln.
Anspruch auf medizinische Versorgungsleistungen besteht unter anderem auch bei Schutzimpfungen, bestimmten Vorsorgeuntersuchungen, der Versorgung von Schwangeren und Wöchnerinnen sowie bei Personen, die psychische, physische oder sexuelle Gewalt erlitten haben. In Notfällen ist die medizinische Versorgung selbstverständlich auch ohne vorherige Kontaktaufnahme mit dem Sozialamt sichergestellt.
Die Sozialleistungen und/oder medizinischen Versorgungsleistungen, die Sie über diesen Weg erhalten, müssen Sie nicht zurückzahlen!
3. Schritt: Beantragen Sie schon jetzt die Erteilung einer Aufenthaltserlaubnis bei uns
3. Schritt: Beantragen Sie schon jetzt die Erteilung einer Aufenthaltserlaubnis bei uns
Seit dem 9. März gilt die Ukraine-Aufenthalts-Übergangsverordnung des Bundesministeriums des Innern und für Heimat. Demnach sind ukrainische Staatsangehörige und in der Ukraine anerkannte Flüchtlinge in Deutschland bis zum 23. Mai 2022 vom Erfordernis eines Aufenthaltstitels befreit. Gleiches gilt für alle anderen Ausländer, die sich am 24. Februar 2022 in der Ukraine aufgehalten haben. Die Verordnung finden Sie hier: Ukraine-Aufenthalts-Übergangsverordnung
Für eine längerfristige Perspektive plant der Bund aktuell angepasste Verfahren (Massenzustromsrichtlinie der EU) aus, um die Aufnahme von Geflüchteten aus der Ukraine sowie die Aufenthaltsverlängerung von bereits im EU-Bereich befindlichen Personen unbürokratisch zu regeln. So soll unter anderem das Durchlaufen komplexer Asylverfahren vermieden werden. Ein Asylantrag ist demnach nicht erforderlich. Beabsichtigt ist stattdessen, dass die Ausländerbehörden den Geflüchteten und Vertriebenen aus der Ukraine Aufenthaltserlaubnisse erteilen.
Bitte beantragen Sie daher bis spätestens zum 23. Mai 2022 - gerne auch schon jetzt! - die Erteilung einer Aufenthaltserlaubnis bei unserem Amt für Zuwanderung, Aufenthalt und Einbürgerung. Hierzu können Sie das unten verlinkte Antragsformular verwenden. Den Antrag können Sie postalisch oder auch per E-Mail an uns zurücksenden (die Adressen sind dem Formular zu entnehmen). Die Antragstellung dient zunächst nur dazu, dass Ihnen keine Nachteile entstehen. Nach Eingang des Antrages erhalten Sie von uns zunächst eine Fiktionsbescheinigung mit der Nebenbestimmung „Erwerbstätigkeit ist gestattet“. Das Antragsformular finden Sie hier: Antragsformular- Erteilung bzw. Verlängerung eines Aufenthaltstitels
Sollten Sie keinen gültigen biometrischen Nationalpass/Reisepass besitzen: Wenden Sie sich an die nächstgelegene ukrainische Auslandsvertretung.
Sollten Sie keinen gültigen biometrischen Nationalpass/Reisepass besitzen: Wenden Sie sich an die nächstgelegene ukrainische Auslandsvertretung.
Sollten Sie keinen gültigen biometrischen Nationalpass/Reisepass besitzen, wenden Sie sich bitte bereits jetzt an die nächstgelegene ukrainische Auslandsvertretung. Diese ist für ukrainische Staatsangehörige, die in Nordrhein-Westfalen leben, das Generalkonsulat der Ukraine in Düsseldorf. Die Kontaktdaten finden Sie hier: Website Generalkonsulat der Ukraine Düsseldorf
Kontaktdaten zur Aufnahme geflüchteter Personen für die Gemeinde Lienen:
- E-Mail: c.kortmann-zuch@lienen.de
- Tel: 05483 739672
Kontaktperson für Integration und weitere Fragen:
- Frau Kortmann-Zuch
Fragen und Antworten für...
Kommunales Integrationszentrum sucht ehrenamtliche Übersetzerinnen und Übersetzer!
Das Kommunale Integrationszentrum (KI) Kreis Steinfurt sucht Personen, die sowohl Deutsch als auch Ukrainisch oder Russisch sprechen und Interesse haben, die aus der Ukraine geflüchteten Menschen ehrenamtlich als Übersetzerinnen und Übersetzer zu unterstützen. Wer Interesse hat, kann sich unter den folgenden Kontaktdaten direkt an das KI wenden:
E-Mail-Adresse: integration(at)kreis-steinfurt.de
Telefonnummer: 02551 69 2730
Nachfolgend können Sie eine Übersicht über Unterstützungsangebote des Kommunalen Integrationszentrums für geflüchtete Ukrainerinnen und Ukrainer herunterladen.
(Auf dem ersten Tabellenblatt finden Sie eine Übersicht mit den Inhalten der Angebote und den Ansprechpersonen im KI. Auf dem zweiten Tabellenblatt sind die Angebote mit konkreten Ansprechpersonen vor Ort gelistet. Die Tabelle kann nach Art der Anliegen, Standorten, etc. gefiltert werden und soll Beratende sowie Ratsuchende in den Kommunen unterstützen.)
Wir sind für Sie da! Bürgertelefon: 0 54 83 / 73 96-0