Onlinedienste und eGovernment
Der Rat der Gemeinde Lienen hat eine Digitalisierungsstrategie für die Gemeinde Lienen beschlossen.
Digitalisierung bedeutet für die Gemeinde Lienen allen Bürgerinnen und Bürgern durch Einsatz moderner Technologien zeitgemäße Verwaltungsdienstleistungen anzubieten. Ziel ist es, mit Hilfe der elektronischen Aktenführung einfache und transparente Prozesse abzubilden.
Die Gemeinde Lienen verfolgt zusammen mit der KAAW einen interkommunalen Ansatz zur Umsetzung der Verwaltungsdigitalisierung.
Servicekonto.nrw
Das Servicekonto.nrw bietet die Möglichkeit sich zukünftig europaweit im digitalen Verwaltungsverfahren zu identifizieren. Auch bei der Gemeinde Lienen wird das Bürgerkonto wenn möglich in die Angebote integriert.
Beispiele:
Bürgerportal
Die verschiedenen Online-Dienstleistungen und Informationen die in Lienen zur Verfügung stehen sind im Bürgerportal zusammengefasst.
Informationen zu den Dienstleistungen und Ansprechpartnern in der Verwaltung stehen im virtuellen Rathaus zur Verfügung.
Anforderungen des E-Government-Gesetzes
Das E-Government-Gesetz NRW beinhaltet bestimmte Fristen zur Umsetzung von e-Governement Angeboten durch alle Kommunen:
- Verschlüsselter elektr. Zugang zur Verwaltung (ab 01.01.2018)
- Zugang durch DE-Mail schriftformersetzend (ab 01.01.2018)
- Elektronische Identifikation Servicekonto.NRW (ab 01.01.2018) im Formularserver eingesetzt
- Implizierte Zugangseröffnung durch Bürger
- Elektronische Nachweise einreichen/einholen (ab 01.01.2018)
- Elektronische Bezahlmöglichkeit (ab 01.01.2019) im Sommerferienprogramm und Formularserver eingesetzt
- Elektronischer Rechnungsempfang im Aufbau
- Elektronische Akten im Aufbau
- Elektronische Verwaltungsverfahren (ab 01.01.2021)
- Elektronische Langzeitarchivierung
- Elektronische Vorgangsbearbeitung (ab 01.01.2031)
- Elektronischer Akten-/Datenaustausch (ab 01.01.2022)
- Open Data / Georeferenzierung
- Elektronische Beteiligungen
Onlinezugangsgesetz
Aufgrund des "Gesetz zur Verbesserung des Onlinezugangs zu Verwaltungsleistungen (Onlinezugangsgesetz - OZG)" wurde vom IT-Planungsrat ein Digitalisierungsprogramm zur Umsetzung des OZG entwickelt.
Es wurden 575 von Bund, Ländern und Kommunen zu digitalisierende Leistungen festgelegt. Verschiedene Bundesländer bearbeiten die Umsetzung mit den dazugehörigen Prozessen und Onlinedienstleistungen um diese allen Bundesländern und Kommunen zur Verfügung zu stellen.
Wir sind für Sie da! Bürgertelefon: 0 54 83 / 73 96-0