Fortschreibung der versiegelten Flächen 2022
Die Gemeinde Lienen erhebt für Niederschlags- und Schmutzwasser getrennt Abwassergebühren nach der Satzung der Gemeinde. Die Niederschlagswassergebühr berechnet sich nach der Größe der bebauten und befestigten Flächen auf Ihrem Grundstück, von denen aus Sie Wasser in das Kanalnetz entweder direkt über einen Kanalanschluss oder indirekt durch oberflächigen Abfluss einleiten. Sofern Niederschlagswasser nicht leitungsgebunden in die öffentliche Kanalisation gelangt, also z.B. über die gepflasterte Garagenzufahrt mit Gefälle zur Straße in den Straßenablauf, werden diese Flächen gebührenrelevant, obwohl auf dem Grundstück ggf. keine Anschlussleitung zur Niederschlagswasserableitung vorhanden ist.
In der Gemeinde Lienen wurden im Jahr 2009 mittels Luftbildauswertung Flächen erfasst, die regelmäßig zu überprüfen und fortzuschreiben sind. Daher werden an Grundstückseigentümer zwei Flächenermittlungsbögen (ein Bogen verbleibt beim Eigentümer) versandt, auf denen die befestigten Grundstücksflächen über eine Luftbildauswertung vorab mit hoher Genauigkeit erfasst wurden. Da sich Änderungen aufgrund örtlicher Gegebenheiten ergeben und die kartierten Flächen nicht unbedingt abflusswirksam sind, wird ein Selbstauskunftsverfahren durchgeführt. Deshalb bittet die Gemeinde Lienen auch in Ihrem eigenen Interesse um Ihre Mitwirkung. Nur durch Ihre Informationen kann gesichert festgestellt werden, welche Flächen tatsächlich abflusswirksam sind. Darüber hinaus wurden die Luftbilder bereits im Jahr 2019 erstellt. Bauliche Veränderungen können sich also seitdem ergeben haben. Sofern diese für die Niederschlagswassergebühr relevant sind, tragen Sie bitte in der Tabelle und in der Karte des Flächenermittlungsbogens die zusätzlichen oder entfallenden Flächen ein. Sollten sich Änderungen im Liegenschaftskataster ergeben haben, nehmen Sie bitte Kontakt über die Hotline auf. Sofern Miteigentümer auf Ihrem Grundstück vorhanden sind, wird darum gebeten, die Flächenauskunft mit ihnen abzustimmen.
Diese Anleitung zum Ausfüllen ist jedem Schreiben beigefügt.
Häufige Fragen
- Bei der Aufbereitung der Bögen ist es versehentlich zu der Nutzung veralteter Daten gekommen, die aus der Erhebung aus dem Jahr 2008 stammen. Daher wurden bei zwischenzeitlichen Veränderungen alte Eigentümer angeschrieben oder frühere Flächen für die Bögen zugrunde gelegt. Dies bitten wir zu entschuldigen. Entsprechende Hinweise auf den Bögen werden bei der Gebührenermittlung natürlich berücksichtigt.
Kontakt
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Hotline: | 05483-7396-18 |
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