Wohin mit alten Textilien?

Information zur EU-Richtlinie zur Altkleidersammlung

Ab dem 1. Januar 2025 gilt in der EU die Getrenntsammlungspflicht für Textilabfälle. Dabei unterscheidet die EU-Richtlinie nicht ausdrücklich zwischen noch tragbaren und verschlissenen/verschmutzen Textilien. Sie hat vielmehr zum Ziel, dass die Mitgliedsstaaten überhaupt ein System zur Getrenntsammlung einführen. Bei uns in Deutschland haben sich seit vielen Jahren bereits funktionierende Systeme zur Getrennterfassung etabliert. Das ist aber nicht in allen anderen EU-Ländern gleichermaßen der Fall.

In der EU werden etwa 78% der Textilabfälle von Verbrauchern nicht getrennt gesammelt. Sie landen deshalb im gemischten Haushaltsmüll und können nicht wiederverwertet werden. 

In Deutschland werden aussortierte Textilien über Altkleidercontainer, Altkleidersammlungen oder der Abgabe in sozialen Einrichtungen o.ä. erfasst. Das System ist auch in Lienen bereits seit vielen Jahren etabliert und wird gut angenommen (hier: gemeinnützige und gewerblich aufgestellte Altkleidercontainer). Eine Änderung oder Erweiterung des aktuellen Systems aufgrund der EU-Richtlinie ist deshalb nicht notwendig und nach Auskunft  der Entsorgungsgesellschaft Kreis Steinfurt (EGST), die für die Verwertung von Abfällen aus privaten Haushalten zuständig ist, auch nicht vorgesehen. Nutzbare und auch solche Textilien, die nicht mehr zum Tragen geeignet ist, werden weiterhin in die vorhandenen Altkleidercontainer eingeworfen. Lediglich stark verschmutzte Textilien werden nicht über die Container, sondern über den Restmüll entsorgt.

Die Gemeinde Lienen bittet alle Bürgerinnen und Bürger, auch zukünftig Textilien im Sinne der EU-Richtlinie ordnungsgemäß zu entsorgen und so zu einem funktionierenden Recycling der Textilien beizutragen.

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