Landesweiter Warntag...
Am 14. März 2024 findet der landesweite Warntag gem. Warnerlass des Ministeriums des Innern NRW statt.
Nordrhein-Westfalen führt bereits seit 2018 regelmäßig einen landesweiten Sirenenprobealarm durch. Dieser Probealarm wurde in den letzten Jahren zu einem landesweiten Warntag weiterentwickelt. Um das Thema Warnung noch mehr in den Fokus der öffentlichen Wahrnehmung zu rücken, sollen möglichst alle Warnmittel für den landesweiten Warntag genutzt werden.
Ein besonderer Fokus soll in diesem Jahr auf die Nutzung von Internetseiten und sozialen Medien der Warnbehörden, sowie die direkte Einsprache durch die Leitstellen in die Hörfunkprogramme der Lokalhörfunksender gelegt werden. Durch den Verband der Betriebsgesellschaften des NRW-Lokalfunks e.V. erfolgt eine Vorabinformation zum Warntag an die einzelnen Betreibergesellschaften, die jedoch eine enge Abstimmung zur Nutzung der direkten Einsprache in das laufende Programm am Warntag, zwischen den Beteiligten vor Ort, nicht ersetzt.
Neu ist in diesem Jahr, dass erstmals neben den Stadtwerbetafeln der Firma Ströer zusätzlich auch die Stadtwerbetafeln der Firma Wall landesweit angesteuert werden können.
Warnablauf
Um 11:00 Uhr erfolgt die Auslösung der Warnmittel: Das Auslösen der Sirenen erfolgt in der im Warnerlass vorgeschriebenen Dauer und Tonfolge
- 1 Min. Entwarnung
- 1 Min. Warnung
- 1 Min. Entwarnung
mit einer Pause von jeweils 5 Minuten zwischen den Tonfolgen.
- Aufschaltung der Warninformationen im Internet sowie in den sozialen Medien um 11:00 Uhr sowie der Meldung zur Entwarnung um 11:20 Uhr.
- Direkte Einsprache mit einer Warnmeldung in das lokale Hörfunkprogramm, in Abstimmung mit der Lokalhörfunkredaktion, in einem Zeitfenster von 11:00 Uhr und 11:05 Uhr - senden der Entwarnung um 11:20 Uhr.
Foto: Pixabay
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