Allgemeine Informationen zur Bundestagswahl am 23.02.2025
Informationen zur Bundestagswahl 2025
Wahlberechtigt sind Deutsche, die am Wahltag das 18. Lebensjahr vollendet, seit mindestens drei Monaten einen Wohnsitz in Deutschland haben oder sich dort sonst gewöhnlich aufhalten und nicht vom Wahlrecht ausgeschlossen sind.
Die Wahlberechtigten werden von Amts wegen in das Wählerverzeichnis der Gemeinde Lienen aufgenommen, sofern sie spätestens am 42. Tag vor der Wahl (12. Januar 2025) in der Gemeinde Lienen gemeldet sind.
Über die Aufnahme in das Wählerverzeichnis erhalten alle Wahlberechtigten eine Wahlbenachrichtigung in Form einer Wahlbenachrichtigungskarte. Die Zustellung der Karte ist für die 4. Kalenderwoche geplant.
Die Wahlbenachrichtigungskarte enthält auch einen Antrag auf Erteilung eines Wahlscheins, mit dem ein Wahlschein/die Briefwahl beantragt werden kann. Darüber hinaus kann eine Wahlscheinantrag samt Briefwahlunterlagen auch formlos schriftlich, mündlich oder elektronisch (per Email oder online-Antrag) gestellt werden. Ein fernmündlicher Antrag ist nicht möglich.
Folgende Angaben muss der Antrag enthalten: Vor und Nachname, Geburtsdatum und Anschrift und ggf. abweichende Versandanschrift.
Bitte beachten Sie, dass eine Zusendung oder Abholung der Briefwahlunterlagen erst dann möglich ist, wenn die amtlichen Stimmzettel vorliegen. Die Lieferung der Stimmzettel ist (nach den erforderlichen Beschlüssen über die Zulassung der Vorschläge) für Ende Januar, im Falle einer möglichen Entscheidung des Landeswahlausschusses (über Beschwerden gegen die Zulassung oder Zurückweisung von Vorschlägen) bis spätestens 4. Februar vorgesehen.
Darüber hinaus sind wahlberechtigt im Ausland lebende Deutsche, wenn sie entweder
- nach Vollendung des 14. Lebensjahres (das heißt vom Tage des 14. Geburtstages an) mindestens drei Monate ununterbrochen in der Bundesrepublik Deutschland gelebt haben und dieser Aufenthalt nicht länger als 25 Jahre zurückliegt, oder
- wenn sie aus anderen Gründen persönlich und unmittelbar Vertrautheit mit den politischen Verhältnissen in der Bundesrepublik Deutschland erworben haben und von ihnen betroffen sind.
Im Ausland lebende Deutsche werden nicht von Amts wegen in ein Wählerverzeichnis aufgenommen. Sie können einen Antrag auf Aufnahme in das Wählerverzeichnis stellen. Dieser Antrag muss spätestens am 21. Tag vor der Wahl (= 02. Februar 2025) bei der zuständigen Gemeinde in Deutschland eingehen. Die Frist kann nicht verlängert werden. Der Antrag muss persönlich und handschriftlich von der Antragstellerin bzw. dem Antragsteller unterzeichnet sein und der Gemeinde, in der sie bzw. er zuletzt in Deutschland mit Hauptwohnsitz gemeldet war, im Original übermittelt werden.
Weitere Informationen sowie einen Antrag auf Aufnahme in das Wählerverzeichnis erhalten Sie unter auf den Seiten der Bundeswahlleiterin "Informationen für Wählende – Deutsche im Ausland“.
Jede Wählerin und jeder Wähler hat zwei Stimmen: Mit der Erststimme wird eine Person im Wahlkreis gewählt. Die Erststimme wird auf der linken Stimmzettelhälfte abgegeben. Ab der Bundestagswahl 2025 gewinnt eine Bewerberin oder ein Bewerber einer Partei einen Wahlkreissitz, wenn sie oder er in dem Wahlkreis die meisten Erststimmen erhalten hat und dieser Sitz außerdem durch Zweitstimmen gedeckt ist (sogenannte Zweitstimmendeckung). Eine Einzelbewerberin oder ein Einzelbewerber erhält einen Wahlkreissitz, wenn sie oder er die meisten Stimmen auf sich vereinigt.
Mit der Zweitstimme, die auf der rechten Stimmzettelhälfte vergeben wird, wird die Landesliste einer Partei gewählt. Die Zahl der Zweitstimmen entscheidet darüber, wie viele Sitze eine Partei im Bundestag erhält (Verhältniswahl), und ist daher die Maßgebliche. Durch die Einführung der Zweitstimmendeckung zur Bundestagswahl 2025 hat die Zweitstimme noch an Bedeutung gewonnen.
Das Gebiet der Bundesrepublik ist in 299 Wahlkreise eingeteilt, die Gemeinde Lienen gehört dem Wahlkreis 127 Steinfurt III an.
Beachten Sie bitte auch die Bekanntmachung über das Recht auf Einsicht in das Wählerverzeichnis sowie Wahlbekanntmachung.
Wir sind für Sie da! Bürgertelefon: 0 54 83 / 73 96-0