Naturschutz

Der Teutoburger Wald ist in vielen Bereichen besonders geschützt. Es handelt sich im Naturschutzgebiete, in denen sich alle Nutzer an regeln halten müssen, um die Natur zu erhalten. 

Der Wald befindet sich in Privatbesitz und wird bewirtschaftet. Daher kann es immer zu Begegnungen mit forstwirtschaftlichen Fahrzeugen kommen.

Das Betreten des Waldes erfolgt auf eigene Gefahr! Insbesondere nach besonderen Wettereignissen (z.B. Sturm) sollte das Betreten mit besonderer Vorsicht geschehen oder ganz unterlassen werden.

Sie sind nicht Allein! Auch anderen Wanderer, Spaziergänger oder Radfahrer sind im Wald unterwegs. Mit gegenseitiger Rücksichtnahme können alle den Wald genießen.

Sie befinden sich im Teutoburger Wald in einen Naturschutzgebiet. Hier gelten besondere Regeln:

  • Bleiben Sie immer auf den Wegen
  • Führen Sie Ihre Hunde an der Leine
  • Hinterlassen Sie keinen Abfall
  • Nehmen Sie Rücksicht auf andere Nutzer
  • Achten Sie auf Schilder, die ggf. auf Sperrungen hinweisen
  • Das Rauchen und Feuermachen ist verboten

Im Folgenden stellen wir Ihnen unserer Schutzgebiete kurz vor. 

Betreten des Waldes

Das Betreten des Waldes zu Zwecken der Erholung ist nach Landesforstgesetz für jeden erlaubt. Damit dürfen Wanderer, Spaziergänger und Radfahrer sich auf den Wegen aufhalten und sich an der Natur erfreuen! Natürlich geht das nur mit gegenseitiger Rücksichtnahme! Grundsätzlich müssen Sperrungen beachtet werden und die Wege dürfen nicht verlassen werden. Dies geschieht zum Schutz der Wälder und der darin lebenden Tiere. Diese müssen ihre Rückzugsräume haben, ohne diese kann es auch zu vermehrten Wildunfällen kommen. 

Die Schutzgebiete

Hinweis: diese Information befindet sich im Aufbau

Die Schutzgebiete in der Gemeinde Lienen sind im Landschaftsplan festgelegt. Dabei wird unterschieden zwischen:

  • Naturschutzgebieten
  • Landschaftsschutzgebieten
  • besonderen Landschaftsschutzgebieten
  • Naturdenkmalen

Die ausführlichen Beschreibungen, Schutzmaßnahmen und sonstigen Festsetzungen lesen Sie bitte im Landschaftsplan nach (Link weiter unten auf dieser Seite). Auf dieser Seite werden die Gebiete kurz vorgestellt. 

Naturschutzgebiete

N1 Lienener Osning
Dieses Schutzgebiet liegt im Teutoburger Wald und umfasst eine Größe von 439,1 ha. Neben der Festsetzung im Landschaftsplan Lienen ist es Teil des FFH-Schutzgebietes "Nördliche Teile des Teutoburger Waldes mit Intruper Berg". Das FFH-Gebiet ist ein geoökologisch bedeutsamer Kalksteinhöhenzug zwischen Lengerich und Lienen. Waldmeister-Buchwälder, Orchideenbestände und Fichtenparzellen prägen das Landschaftsbild. Quellen und Quellbäche und Kalk-Halbtrockenrasen bieten Lebensraum für zahlreiche Pflanzen und Tiere. 

N2 Feuchtwiesen am Bullerbach
Das Schutzgebiet in der Bauerschaft Holzhausen hat eine Größe von 295,8 ha und umfasst Grünlandflächen und Teilabschnitte des Buller- und des Mühlenbachs. Dieses durch Kleingehölze und Hecken stark strukturierte Grünland enthält große Ackerflächen und ist durch hoch anstehende Grundwasserstände geprägt. Feuchtgrünlandflächen blieben so erhalten, ebenso Feuchtmulden mit Knickfuchschwanz-Flursasen und eine Waldbinsenwiese. 

N3 Flaaken
Das Schutzgebiet zwischen den Bauerschaften Holzhausen und Aldrup ist 132, 5 ha groß. Hoch anstehendes Grundwasser und Feuchtgrünlandflächen mit wertvollen Tier- und Pflanzenbeständen, insbesondere Wat- und Wiesenvögel, prägen das Gebiet. Das Grünland wird als Weidegrünland genutzt, auf nassen Flächen befinden sich Sumpfdotterblumenwiesen oder Brachflächen, gesäumt und gegliedert wird das gebiet durch Hecken, Wallhecken oder Kopfbäume. 

N4 Lilienvenn
Das Lilienvenn in Kattenvenne erstreckt sich über zwei Teilflächen mit einer Gesamtgröße von 112,3 ha. Auch dieses Fecuhtwiesengebiet zeichnet sich durch einen hohen Grundwasserstand aus. Es ist Lebensraum für verschiedene gefährdete Tier- und Pflanzanarten. Von einem Aussichtsurm am Rand des Gebietes können Vögel beobachtet werden.

N5 Heckenlandschaft Kattenvenne
Der Hecken-Grünlandkomplex bei Kattenvenne dehnt sich auf einer Grüße von 34,6 ha aus. Das Schutzgebiet repäsentiert in besonderer Weise die Strukturen der "Münsterländer Parklandschaft": alte Hecken und Wallhecken, Gräben, unbefestigte Wirtschaftswege, wenige Ackerflächen, stattdessen Intensivweiden und Feuchtwiesen. 

N6 Kerbtal am Mührenknapp
Das Schutzgebiet in Holperdorp umfasst einen Laubwald mit einem Quellbereich auf einer Größe von 0,9 ha. Es handelt sich bei dem Quellbereich um einen größeren Sumpfquellbereich mit mehrere Einzelquellen. Der laubwald besteht aus Erlen und Bergahorn.

N7 Assmanns Bachtal
Auch dieses kleine Schutzgebiet liegt in Holperdorp. Es umfasst auf 1,8 ha ein Waldgebiet mit sumpfigen Bachtal, eine Sturzquelle und mehrere Sickerquellen. In einem kleinen, aufgegeben Steinbruch lässt sich der Zusammenhang zwischen Geländeform und geologischem Untergrund ablesen.

N8 Feuchtwiesen Mersk
Auf 4,1 ha südlich der Ortslage Lienen erstreckt sich das kleine Schutzgebiet mit Fett- und Feuchtweiden. Eine Wallhecke und junge Kopfweiden strukturieren das Gebiet. 

Weiterführende Informationen

Wir sind für Sie da! Bürgertelefon: 0 54 83 / 73 96-0