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Petitionen / Beschwerden / Anregungen an den Rat https://www.lienen.de/dienstleistungen?D=900&tx_mincity_pi1%5Baction%5D=show&tx_mincity_pi1%5Bcontroller%5D=Sv&cHash=73068be5bc4321c6c3df3f35d680d111
Fachbereich 10 Zentrale Dienste
Hauptstraße 14 49536 Lienen

Petitionen / Beschwerden / Anregungen an den Rat

Jede Person kann sich mit Anregungen und Beschwerden schriftlich an den Rat der Gemeinde Lienen wenden - unabhängig von Staatsangehörigkeit, Alter und Wohnort. Die Angelegenheit sollte in den Zuständigkeitsbereich der Gemeinde Lienen fallen; andernfalls wird sie an die zuständige Stelle weitergeleitet.

In Lienen berät der Rat kann eine Anregung an einen Fachausschuss zur Vorberatung verweisen. Die Sitzungen sind grundsätzlich öffentlich. Das Ergebnis einer Petition / Anregung / Beschwerde wird dem Antragsteller unaufgefordert mitgeteilt.

 

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  • § 24 Gemeindeordnung NRW
Lokale Rechtsgrundlagen
  • § 4 Hauptsatzung der Gemeinde Lienen
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