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Kleinkläranlagen/Abflusslose Gruben
In vielen Bereichen außerhalb von Siedlungsgebieten ist ein Anschluss an die öffentliche Kanalisation wegen der großen Entfernungen oftmals nicht möglich oder wirtschaftlich nicht tragbar. Hier kann die Abwasserbeseitigung durch eine Kleinkläranlage erfolgen. Für die Genehmigung und Erlaubnis dieser dezentralen Abwasserbeseitigung ist der Kreis Steinfurt als Untere Wasserbehörde zuständig.
Die Abfuhr von Abwasser und Klärschlamm wird durch die Gemeinde Lienen vorgenommen.
Gebühren |
- Klärschlamm (cbm) 54,00 € - Abwasser (cbm) 44,50 € - Gebühr für vergebliche Anfahrt 51,00 € |
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