Fachbereiche

Beschwerden / Petitionen / Anregungen an den Rat https://www.lienen.de/dienstleistungen?D=708&tx_mincity_pi1%5Baction%5D=show&tx_mincity_pi1%5Bcontroller%5D=Sv&cHash=0329891f4d3a08a7bd7e7600628419bc
Fachbereich 10 Zentrale Dienste
Hauptstraße 14 49536 Lienen

Beschwerden / Petitionen / Anregungen an den Rat

Jede Person kann sich mit Anregungen und Beschwerden schriftlich an den Rat der Gemeinde Lienen wenden - unabhängig von Staatsangehörigkeit, Alter und Wohnort. Die Angelegenheit sollte in den Zuständigkeitsbereich der Gemeinde Lienen fallen; andernfalls wird sie an die zuständige Stelle weitergeleitet.

In Lienen berät der Rat kann eine Anregung an einen Fachausschuss zur Vorberatung verweisen. Die Sitzungen sind grundsätzlich öffentlich. Das Ergebnis einer Petition / Anregung / Beschwerde wird dem Antragsteller unaufgefordert mitgeteilt.

 

Fachbereiche
Zuständige Mitarbeiter
Globale Rechtsgrundlagen
  • § 24 Gemeindeordnung NRW
Lokale Rechtsgrundlagen
  • § 4 Hauptsatzung der Gemeinde Lienen
Zurück

Wir sind für Sie da! Bürgertelefon: 0 54 83 / 73 96-0