Fachbereiche

Abwasserbeseitigung https://www.lienen.de/dienstleistungen?D=608&tx_mincity_pi1%5Baction%5D=show&tx_mincity_pi1%5Bcontroller%5D=Sv&cHash=bf99eb0a4af28c50c525da188ca336cf
Fachbereich 60 Bauen und Planen
Hauptstraße 14 49536 Lienen

Abwasserbeseitigung

Unter Abwasserbeseitigung versteht man die Beseitigung von Schmutz- und Regenwasser von privaten Grundstücken innerhalb der Gemeinde Lienen. Verbunden hiermit ist u.a. auch die Durchsetzung des Anschluss- und Benutzungszwanges bzw. die Befreiung vom Anschluss- und Benutzungszwang.
 

Abwassergebühren
Die Gemeinde Lienen erhebt für die Benutzung der öffentlichen Abwasseranlagen eine Gebühr, um die Kosten für die Ableitung und Behandlung des Abwasser zu decken. Als Eigentümerin oder Eigentümer eines Grundstücks, das an das öffentliche Abwassersystem angebunden ist, müssen Sie diese so genannten Entwässerungsgebühren oder Abwassergebühren bezahlen.
Nach dem Urteil des Oberverwaltungsgerichtes NRW vom 18.12.2007 muss auch die Gemeinde Lienen Schmutz- und Niederschlagswasser getrennt betrachten und gesonderte Gebühren erheben.
Die Höhe der Schmutzwassergebühr richtet sich danach, wie viel Abwasser Sie einleiten. Die Gesamtmenge Ihres Abwassers errechnet sich aus der Menge des Frischwassers, die Sie verbraucht haben.
Die Höhe der Niederschlagswassergebühr errechnet sich pro Quadratmeter bebauter bzw. überbauter und/oder befestigter abflusswirksamer Fläche Ihres Grundstücks. Teilversiegelte Flächen und Flächen, die an eine genehmigte Brauchwasseranlage und/oder eine genehmigte Versickerungsanlage angeschlossen sind, werden mit einer Ermäßigung von 50 % berücksichtigt.
Wichtig: Wenn sich auf Ihrem Grundstück Veränderungen ergeben – Sie z.B. einen Carport bauen - kann sich das auf Ihre Niederschlagswassergebühr auswirken. Bitte nehmen Sie Kontakt mit der Gemeindeverwaltung auf.

 

Formulare
Fachbereiche
Zuständige Mitarbeiter
Globale Rechtsgrundlagen
Lokale Rechtsgrundlagen
Zurück

Wir sind für Sie da! Bürgertelefon: 0 54 83 / 73 96-0