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Wohnberechtigungsschein Für den Bezug von Sozialwohnungen wird ein Wohnberechtigungsschein benötigt, der vom Kreis Steinfurt ausgestellt wird. Ein Antragsvordruck steht zur Verfügung. https://www.lienen.de/dienstleistungen?D=330&tx_mincity_pi1%5Baction%5D=show&tx_mincity_pi1%5Bcontroller%5D=Sv&cHash=c1622957a2fe712b86e6f7c1193d9e49

Wohnberechtigungsschein

Viele Menschen können sich eine teure Wohnung auf dem freifinanzierten Wohnungsmarkt nicht leisten. Alleinstehende, Alleinerziehende, Ehepaare, kinderreiche Familien, Ältere und Personen mit Behinderungen sind deshalb auf den Bezug einer bezahlbaren, öffentlich geförderten Sozialwohnung unbedingt angewiesen.

Damit auch wirklich nur Bedürftige in den Genuss der günstigen Mieten kommen, benötigen die Mieter von Sozialwohnungen einen Wohnberechtigungsschein, kurz WBS genannt.

  • Allgemeine Voraussetzungen für den Bezug einer Sozialwohnung
    Wer eine Sozialwohnung beziehen möchte, muss
    1. volljährig sein
    2. die deutsche Staatsangehörigkeit besitzen oder eine mindestens auf ein Jahr befristete Aufenthaltserlaubnis (etc.) für das Bundesgebiet besitzen
    3. über ein anrechenbares Einkommen verfügen, das die festgelegten Einkommensgrenzen nicht übersteigt


Asylbegehrende Ausländer können keine Sozialwohnungen beziehen.

Ansprechpartner für den Wohnberechtigungsschein ist der Kreis Steinfurt.

 

Gebühren 10,00 Euro werden vom Kreis Steinfurt erhoben.
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