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Untersuchungsberechtigungsscheine https://www.lienen.de/dienstleistungen?D=470&tx_mincity_pi1%5Baction%5D=show&tx_mincity_pi1%5Bcontroller%5D=Sv&cHash=6571dcccaf0d12e72eecf1aec1c845ed
Fachbereich 30 Sicherheit und Ordnung
Schulstraße 3 49536 Lienen

Untersuchungsberechtigungsscheine

Anlässe für die Erteilung dieser Scheine:

  • Erstuntersuchung vor Eintritt in das Berufsleben
  • erste Nachuntersuchung: 9-12 Monate nach der Aufnahme der ersten Beschäftigung
  • weitere Nachuntersuchung: ein Jahr nach Ablauf der ersten Nachuntersuchung
  • außerordentliche Nachuntersuchung auf Anordnung des Arztes
  • Untersuchung auf Veranlassung des Staatlichen Gewerbeaufsichtsamts/Bergamtes

Im Meldeamt erhalten Sie Untersuchungsberechtigungsscheine.
Die Antragsstellung kann persönlich oder durch ein Famlilienmitglied erfolgen.

Ab dem 01.10.2023 können die Untersuchungsberechtigungsscheine über das neue Onlineportal beantragt werden.

Flyer zum Onlineportal

 

 

Gebühren Diese Dienstleistung ist gebührenfrei.
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