Dienstleistungen
Trinkwasserversorgung durch Hausanschluss
Herstellen eines Wasseranschlusses (Anschluss eines Grundstückes an die öffentliche Versorgung mit Trinkwasser oder Brauchwasser) Leistung ist beim örtlich zuständigen Wasserversorgungsunternehmen zu beantragen Antragsvoraussetzungen regelt die Wasserversorgungssatzung des örtlich zuständigen Wasserversorgungsunternehmens zur Antragstellung in der Regel berechtigt: Grundstückseigentümerinnen und -eigentümer Anschluss ist in der Regel kostenpflichtig.
Die Gemeinde Lienen ist im Zweckverband Wasserversorungsverband Tecklenburger Land, der die öffentliche Trinkwasserversorung organisiert.
Weitere Informationen zum Hausanschluss gibt es beim WTL.
Gebühren | Entsprechend der Beitrags- und Gebührensatzung |
Fachbereiche | |
Zuständige Mitarbeiter |
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Lokale Rechtsgrundlagen |
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