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Straßensperrung https://www.lienen.de/dienstleistungen?D=628&tx_mincity_pi1%5Baction%5D=show&tx_mincity_pi1%5Bcontroller%5D=Sv&cHash=8b95014d76511442fc45c97190bdbf47
Fachbereich 30 Sicherheit und Ordnung
Schulstraße 3 49536 Lienen

Straßensperrung

Der Kreis Steinfurt als Straßenverkehrsbehörde kann die Benutzung bestimmter Straßen oder Straßenstrecken zur Durchführung von Arbeiten im Straßenraum beschränken oder verbieten und den Verkehr umleiten. Dazu sind von dem Unternehmer oder dem Bauherren bei der zuständigen Straßenverkehrsbehörde entsprechende Anordnungen einzuholen.


Die Anträge der Unternehmer sollten folgende Angaben über die geplanten Arbeiten enthalten:

Ortsteil/Gemarkung 
betroffene Straßen (genaue Angaben, z. B. von km bis km oder in Höhe Haus-Nr.), bitte Lageplan mit
  Kennzeichnung des Baustellenbereichs beifügen 
Art der Sperrung (Einengung des Gehweges/der Fahrbahn, halbseitige Fahrbahnsperrung, Vollsperrung),
  bitte Verkehrszeichenplan z. B. gemäß RSA (Richtlinien für die Sicherung von Arbeitsstellen an Straßen)
  beifügen
Grund der Sperrung (welche Arbeiten sollen für wen durchgeführt werden?)
Beginn der Maßnahme und voraussichtliches Ende der Maßnahme
Umleitungsstrecke angeben (nur falls erforderlich!)
für die Verkehrssicherung verantwortliche Person mit Adresse u. Tel.-Nr. (auch nach Dienst)

Die Anträge sollen mindestens zwei Wochen vor Arbeitsbeginn schriftlich gestellt werden. Soweit die Anträge nicht vollständig abgegeben werden, kann sich die Genehmigungserteilung entsprechend verzögern.
Die Anträge können auch per Email unter baustellen(at)kreis-steinfurt oder per Fax unter 0 25 51 / 69-23 69 eingereicht werden.

 

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  • § 45 Straßenverkehrsordnung (StVO)
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