Dienstleistungen
Schiedsamt
In NRW ist es gesetzlich vorgeschrieben, in Städten und Gemeinden Schiedsämter einzurichten. Eine Schiedsperson und eine Stellvertreterin bzw. ein Stellvertreter werden vom Rat der Gemeinde Lienen für die Dauer von 5 Jahren gewählt und von der Direktorin des Amtsgerichts Tecklenburg bestätigt und eidlich verpflichtet. Sie arbeiten ehrenamtlich und unterliegen der Aufsicht des Gerichts.
Aufgabe der Schiedspersonen ist es, in Streitigkeiten des öffentlichen Lebens eine gütliche Einigung unparteiisch herbeizuführen.
Bei bestimmten Delikten des Strafrechts, wie z. B. bei Beleidigung, Hausfriedensbruch, Körperverletzung, Sachbeschädigung und Verletzung des Briefgeheimnisses, wird von der Staatsanwaltschaft nur dann Anklage erhoben, wenn dies im öffentlichen Interesse liegt. Eine Privatklage vor der Staatsanwaltschaft kann nur dann erhoben werden, wenn zuvor die zuständige Schiedsperson eingeschaltet wurde.
Weiter werden Güteverfahren bei privatrechtlichen Streitigkeiten wie z. B. Durchsetzung von Schmerzensgeldansprüchen und Schadensersatzansprüchen, Beachtung der Hausordnung oder die Wahrung nachbarrechtlicher Belange durchgeführt.
Das Schlichtungsverfahren wird durch Antrag eingeleitet. Die Schiedsperson setzt einen Termin fest, zu dem beide Parteien erscheinen müssen. Es wird ausschließlich mündlich verhandelt. Eine Schlichtung vor dem Schiedsamt bietet gegenüber einer Verhandlung vor Gericht neben erheblichen finanziellen Vorteilen die Chance einer Einigung durch gegenseitige Zustimmung.
Beratungen mit den Schiedspersonen sind kostenlos. Bei Verhandlungen wird eine geringe Gebühr erhoben.
Für den Bereich Lienen sind derzeit folgende Schiedspersonen tätig:
Schiedsperson |
Hans-Jürgen Bartelt Telefon: 05483/9202 |
Stellv. Schiedsperson |
Ursula Barkmann-Potzi Telefon: 05481/98380 |
Fachbereiche | |
Zuständige Mitarbeiter |
|
Globale Rechtsgrundlagen |
|
Wir sind für Sie da! Bürgertelefon: 0 54 83 / 73 96-0