Dienstleistungen

Kleinkläranlagen/Abflusslose Gruben https://www.lienen.de/dienstleistungen?D=218&tx_mincity_pi1%5Baction%5D=show&tx_mincity_pi1%5Bcontroller%5D=Sv&cHash=c2e12915f855934b5b5aab6894327ab5
Fachbereich 60 Bauen und Planen
Hauptstraße 14 49536 Lienen

Kleinkläranlagen/Abflusslose Gruben

In vielen Bereichen außerhalb von Siedlungsgebieten ist ein Anschluss an die öffentliche Kanalisation wegen der großen Entfernungen oftmals nicht möglich oder wirtschaftlich nicht tragbar. Hier kann die Abwasserbeseitigung durch eine Kleinkläranlage erfolgen. Für die Genehmigung und Erlaubnis dieser dezentralen Abwasserbeseitigung ist der Kreis Steinfurt als Untere Wasserbehörde zuständig.

Die Abfuhr von Abwasser und Klärschlamm wird durch die Gemeinde Lienen vorgenommen.

 

Gebühren - Klärschlamm (cbm) 54,00 €
- Abwasser (cbm) 44,50 €
- Gebühr für vergebliche Anfahrt 51,00 €
Formulare
Fachbereiche
Zuständige Mitarbeiter
Lokale Rechtsgrundlagen
Zurück

Wir sind für Sie da! Bürgertelefon: 0 54 83 / 73 96-0