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Hilfe zum Lebensunterhalt bei Erwerbsminderung (Sozialhilfe) https://www.lienen.de/dienstleistungen?D=590&tx_mincity_pi1%5Baction%5D=show&tx_mincity_pi1%5Bcontroller%5D=Sv&cHash=d0cd7e93c78ace89d86b560d758adc49
Fachbereich 30 Soziales, Schule, Sport und Kultur
Schulstraße 3 49536 Lienen

Hilfe zum Lebensunterhalt bei Erwerbsminderung (Sozialhilfe)

Leistungsberechtigt sind nach § 27 Sozialgesetzbuch, Zwölfter Teil (SGB XII), 3. Kapitel Personen, die befristet erwerbsgemindert sind und die ihren notwendigen Lebensunterhalt nicht aus Einkommen und Vermögen beschaffen können.

 

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  • SGB XII
Lebenslagen Soziale Leistungen,
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