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Hebesätze / Steuerhebesätze https://www.lienen.de/dienstleistungen?D=804&tx_mincity_pi1%5Baction%5D=show&tx_mincity_pi1%5Bcontroller%5D=Sv&cHash=8d6e61cdfcabdbfd7ea92a043e6140bb
Fachbereich 10 Finanzen, Steuern und Kasse
Hauptstraße 14 49536 Lienen

Hebesätze / Steuerhebesätze

Besteuerungsgrundlage für die Grund- und Gewerbesteuer ist der Grundsteuer- bzw. Gewerbesteuermessbetrag, der durch das Finanzamt festgesetzt wird.

Durch Multiplikation mit dem jeweiligen Hebesatz der Gemeinde ergibt sich daraus die Höhe der zu zahlenden Steuer.

Die aktuellen Hebesätze der Gemeinde Lienen sind:

Grundsteuer A und B
Grundsteuer A, Hebesatz ab 01.01.2024 368 v.H.
Grundsteuer B, Hebesatz ab 01.01.2024 583 v.H.
   
Gewerbesteuer
Gewerbesteuerhebesatz ab 01.01.2024 481 v.H.

 

Formulare
Fachbereiche
Zuständige Mitarbeiter
Globale Rechtsgrundlagen
  • Grundsteuergesetz
  • Gewerbesteuergesetz
  • Landeshundegesetz NRW
Lokale Rechtsgrundlagen
Lebenslagen Bauherren,
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