Dienstleistungen
Grundsicherung für Arbeitsuchende (ALG II) / SGB II
Das Arbeitslosengeld II, die sogenannte Grundsicherung für Arbeitsuchende, gilt seit dem 01. Januar 2005 und beinhaltet die Zusammenführung von Arbeitslosenhilfe und Sozialhilfe für arbeitsfähige Personen.
Der Kreis Steinfurt ist als sogenannter Optionskreis vom Bund zugelassener kommunaler Träger der Aufgaben nach dem SGB II, Grundsicherung für Arbeitsuchende (Arbeitslosengeld II). Er nimmt diese Aufgaben eigenständig und unabhängig von der Agentur für Arbeit wahr. Für die Leistungsgewährung und die Vermittlung in Arbeit und die Brückenjoborganisation (sogenannte 1€-Jobs) ist die kreiseigenen Anstalt "jobcenter Kreis Steinfurt AöR" für die zuständig.
Nähere Informationen zur Gesamtaufgabenwahrnehmung erhalten Sie auch unter dem nachstehenden Link: www.jobcenter-kreis-steinfurt.de.
Telefonnummer des Regionalbüros: 02551 69-5270
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