Dienstleistungen
Geburt
Wenn in Lienen ein Kind geboren wird, so ist die Geburt beim Standesamt Lienen anzuzeigen.
Anzeigepflicht
bei Geburt in einem Krankenhaus oder einer sonstigen Einrichtung für Geburtshilfe
- der Träger bzw. der Leiter der Einrichtung
- Frist: 1 Woche
bei Hausgeburten
- ein sorgeberechtigter Elternteil
- jede sonstige Person, die bei der Geburt dabei war
- Frist: 1 Woche
Gebühren |
- 10,00 Euro für die 1. Geburtsurkunde - 5,00 Euro je weiterer Urkunde (bei gleichzeitiger Ausstellung) - evtl. Gebühren für namensrechtliche Erklärungen - Bescheinigungen für Kindergeld, Elterngeld und Mutterschaftsgeld werden gebührenfrei erteilt |
Fachbereiche | |
Zuständige Mitarbeiter | |
Lebenslagen | Kinder, |
Benötigte Dokumente |
Bei verheirateten Eltern - Familienstammbuch - Geburtsanzeige des Krankenhauses bzw. Bescheinigung der Hebamme bei Hausgeburt - gemeinsam unterschriebene Erklärung zu dem/den Vorname/n des Kindes Bei nicht verheirateten Eltern (Vaterschaftsanerkennung ist bereits erfolgt) - Geburtsurkunde beider Elternteile - Vaterschaftsanerkennung - Geburtsanzeige des Krankenhauses bzw. Bescheinigung der Hebamme bei Hausgeburt - bei gemeinsamer Sorge für das Kind: -> gemeinsam unterschriebene Erklärung zu dem/den Vorname/e des Kindes bei alleiniger Sorge für das Kind: -> vom Sorgeberechtigten unterschriebene Erklärung zu dem/den Vorname/n des Kindes Bei nicht verheirateten Eltern (Vaterschaftsanerkennung ist nicht/noch nicht erfolgt) - Geburtsurkunde der Mutter - Geburtsanzeige des Krankenhauses bzw. Bescheinigung der Hebamme bei Hausgeburt - von der Mutter unterschriebene Erklärung zu dem/den Vorname/n des Kindes Hinweis: Die Aufzählung der vorzulegenden Unterlagen ist nicht abschließend. Je nach Einzelfall sind weitere Nachweise vorzulegen bzw. Erklärungen abzugeben, z.B. -> verheiratete Eltern führen keinen gemeinsamen Namen -> nicht verheiratete Eltern möchten, dass das Kind den Familiennamen des Vaters führt -> das Kind soll einen Familiennamen nach einem wählbaren ausländischen Recht führen |
Wir sind für Sie da! Bürgertelefon: 0 54 83 / 73 96-0