Dienstleistungen

Anmeldung von Personen / Wohnsitz Die Anmeldung eines Wohnsitzes muss persönlich bei der Gemeinde Lienen erfolgen. https://www.lienen.de/dienstleistungen?D=42&tx_mincity_pi1%5Baction%5D=show&tx_mincity_pi1%5Bcontroller%5D=Sv&cHash=11b2d54f6eec145ba629c16c755a4daf
Fachbereich 30 Sicherheit und Ordnung
Schulstraße 3 49536 Lienen

Anmeldung von Personen / Wohnsitz

Innerhalb von zwei Wochen nach einem Umzug müssen Sie sich beim Bürgerbüro/Einwohnermeldeamt der Gemeinde Lienen anmelden.

Die Abgabe der Meldung hat persönlich zu erfolgen und bei Ehepaaren / Familien persönlich durch einen der Meldepflichtigen. Ggfls. kann die Anmeldung auch durch Dritte mit Vorlage einer entschprechenden Vollmacht erfolgen.

 

Gebühren Diese Dienstleistung ist gebührenfrei.
Formulare
Fachbereiche
Zuständige Mitarbeiter
Globale Rechtsgrundlagen

§ 17 Bundesmeldegesetz

Lebenslagen Umzug nach Lienen, Bauherren,
Benötigte Dokumente - Personalausweis
- Reisepass (falls vorhanden)
- Kinderreisepass (falls vorhanden)
- Geburtsurkunde oder Familienstammbuch als Ausweisersatz
- bei Ehepaaren/Familien: Ausweispapiere aller Meldepflichtigen
- Wohnungsgeberbestätigung
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Wir sind für Sie da! Bürgertelefon: 0 54 83 / 73 96-0