Dienstleistungen
Anmeldung von Personen / Wohnsitz
Innerhalb von zwei Wochen nach einem Umzug müssen Sie sich beim Bürgerbüro/Einwohnermeldeamt der Gemeinde Lienen anmelden.
Die Abgabe der Meldung hat persönlich zu erfolgen und bei Ehepaaren / Familien persönlich durch einen der Meldepflichtigen. Ggfls. kann die Anmeldung auch durch Dritte mit Vorlage einer entschprechenden Vollmacht erfolgen.
Gebühren | Diese Dienstleistung ist gebührenfrei. |
Formulare | |
Fachbereiche | |
Zuständige Mitarbeiter | |
Globale Rechtsgrundlagen |
§ 17 Bundesmeldegesetz |
Lebenslagen | Umzug nach Lienen, Bauherren, |
Benötigte Dokumente |
- Personalausweis - Reisepass (falls vorhanden) - Kinderreisepass (falls vorhanden) - Geburtsurkunde oder Familienstammbuch als Ausweisersatz - bei Ehepaaren/Familien: Ausweispapiere aller Meldepflichtigen - Wohnungsgeberbestätigung |
Wir sind für Sie da! Bürgertelefon: 0 54 83 / 73 96-0