Ansprechpartner

Wohngeld Plus Wohngeld ist ein staatlicher Zuschuss zu den Kosten für Wohnraum. Liegen die Voraussetzungen für die Gewährung vor, besteht auf Wohngeld ein Rechtsanspruch. Ein Antrag kann auch Online gestellt werden. https://www.lienen.de/dienstleistungen?D=444&tx_mincity_pi1%5Baction%5D=show&tx_mincity_pi1%5Bcontroller%5D=Sv&cHash=5d8e60f2d53a74678f92b99ea5d8a948
Fachbereich 30 Soziales, Schule, Sport und Kultur
Schulstraße 3 49536 Lienen

Wohngeld Plus

ACHTUNG: SEITE IN BEARBEITUNG

Wohngeld ist ein staatlicher Zuschuss zu den Kosten für Wohnraum. Liegen die Voraussetzungen für die Gewährung vor, besteht auf Wohngeld ein Rechtsanspruch.

Mit dem „Wohngeld Plus“ sollen deutlich mehr Menschen einen Anspruch auf Wohngeld erhalten. Neben einem erweiterten Kreis von Anspruchsberechtigten ist auch die deutliche Anhebung des Wohngeldes vorgesehen. Außerdem sollen die Bürgerinnen und Bürger künftig durch einen Zuschuss zu den Heizkosten bei der Warmmiete entlastet werden.

Bitte reichen Sie für die Antrag auf Wohngeld mit Anlagen vollständig ein:

  • Formantrag auf Wohngeld (Mietzuschuss oder Lastenzuschuss)
  • Anlage Zusatzeinkünfte
  • Nachweise über das Einkommen, wie z. B.
    • Einkommensabrechnungen der letzten 3 Monate sowie Nachweise über die Zahlung von Urlaubs- und oder Weihnachtsgeld (Verdienstbescheinigung)
    • Einkommensnachweise der letzten 3 Monate aus einem Minijob / FSJ / BFD / Werkstatteinkommen / vom Arbeitsamt geförderte Maßnahmen
    • aktueller Rentenbescheid, auch für Betriebs- oder Zusatzrenten / Unfallrenten
    • Arbeitslosengeld I-Bescheid
    • Krankengeldbescheid
    • Nachweis über die Bewilligung von Pflegegeld
    • Bescheid über BaföG oder Berufsausbildungsbeihilfe
    • Bescheid über die Bewilligung von Kindergeld und Kinderzuschlag sowie Nachweise über die Zahlung von Kindergeld und Kinderzuschlag
    • Nachweise über die Bewilligung und Zahlung von Unterhaltsvorschuss oder Unterhalt sowie Kindergeld und Kinderzuschlag
    • Übergangsgeld
    • Bescheid über die Bewilligung von Leistungen nach dem SGB (z. B. bei der Beantragung von Kinderwohngeld)
    • Elterngeldbescheid / Bescheid der Krankenkasse über Mutterschaftsgeld
    • Einkommen aus Gewerbe und selbstständiger Tätigkeit

Zusätzlich sind noch folgende Unterlagen beizufügen:

  • beim Mietzuschuss:
    • kompletter Mietvertrag
    • Nachweis über die letzte Mieterhöhung (Vermieterbescheinigung)
    • Nachweise über die Zahlung von zusätzlichen Beiträgen für Kanal, Gas, Wasser und Strom, wenn diese nicht in den Nebenkosten enthalten sind
    • letzte Nebenkostenabrechnung
    • Nachweis über die Zahlung der Miete und Nebenkosten für die letzten 3 Monate
       
  • beim Lastenzuschuss:
    • Nachweise über Aufnahme der Belastung / Kredite für die selbstbewohnte Immobilie
    • Nachweise über die Zahlung der Belastung für die letzten 3 Monate
    • Anlage zum Antrag auf Wohngeld Lastenzuschuss zur Ermittlung der Belastung aus dem Kapitaldienst und der Bewirtschaftung
    • Nachweise über die Aufnahme von öffentlichen Mitteln (NRW Bank / WfA / KfW)
    • Wohnflächenberechnung
    • Kaufvertrag
    • Grundsteuerbescheid
       
  • Sonstige Unterlagen:
    • Nachweise über die Höhe von Vermögen, wie
      • Sparvermögen (Aktien / Sparbuch / Prämiensparvertrag / Bausparvertrag / o.ä.)
      • Nachweis über den Verkehrswert von weiteren Immobilien / Grundstücke
    • Schulbescheinigung für Kinder über 15 Jahre
    • Immatrikulationsbescheinigung
    • Schwerbehindertenausweis
    • Nachweise über Unterhaltsverpflichtungen
    • Gewerbeanmeldung
    • Untervermietung

Weitere Infos zum Wohngeld erhalten Sie hier auf der Website des Ministeriums für Heimat, Kommunales, Bau und Gleichstellung des Landes Nordrhein-Westfalen.

Ob auch Sie einen Anspruch auf Wohngeld haben, können Sie anonymisiert mit dem Wohngeldproberechner des Ministeriums für Heimat, Kommunales, Bau und Gleichstellung des Landes Nordrhein-Westfalen ausrechnen lassen:

Wohngeld wird grundsätzlich nur auf Antrag gewährt, das bedeutet, dass Wohngeld erst ab dem Monat gewährt werden kann, in dem Sie den Wohngeldantrag stellen. Wenden Sie sich bitte an die zuständigen SachbearbeiterInnen Ihrer Stadt. Die Antragsunterlagen erhalten Sie ebenfalls dort oder auf der Internetseite des Ministeriums Heimat, Kommunales, Bau und Gleichstellung des Landes Nordrhein-Westfalen.

 

Formulare
Fachbereiche
Zuständige Mitarbeiter
Globale Rechtsgrundlagen
  • Wohngeldgesetz
  • SGB I
  • SGB X
  • EStG
Lebenslagen Soziale Leistungen,
Zurück

Wir sind für Sie da! Bürgertelefon: 0 54 83 / 73 96-0