Ansprechpartner

Verträge, städtebauliche https://www.lienen.de/dienstleistungen?D=378&tx_mincity_pi1%5Baction%5D=show&tx_mincity_pi1%5Bcontroller%5D=Sv&cHash=6f8e6fb1d2e1c287e3a2d08736f6d903
Fachbereich 60 Bauen und Planen
Hauptstraße 14 49536 Lienen

Verträge, städtebauliche

"Städtebaulich" ist ein Vertrag, der sich auf Regelungen des Städtebaurechts bezieht. Er wird entweder isoliert oder - in der Regel - im Rahmen der Aufstellung von Bebauungsplänen abgeschlossen.

Städtebauliche Verträge beziehen sich etwa auf die Ausarbeitung von städtebaulichen Planungen, die Förderung und Sicherung von Zielen der Bauleitplanung oder die Kosten von kommunalen Folgekosten.

Es gibt verschiedene Vertragstypen (s. § 1 BauGB).

 

Fachbereiche
Zuständige Mitarbeiter
Globale Rechtsgrundlagen
  • Baugesetzbuch
Zurück

Wir sind für Sie da! Bürgertelefon: 0 54 83 / 73 96-0