Ansprechpartner
Steuridentifikationsnummer (SteuerID)
Jedem Einwohner / jeder Einwohnerin in Deutschland ist vom Bundeszentralamt für Steuern seine Steueridentifikationsnummer schriftlich mitgeteilt worden.
Sollten Sie die Mitteilung des Bundeszentralamtes für Steuern verloren haben oder einen aktuellen Nachweis brauchen, dann wenden Sie sich bitte an das Meldeamt.
Die Antragsstellung kann telefonisch, persönlich, durch ein Familienmitglied oder durch eine dritte Person erfolgen.
Gebühren | Diese Dienstleistung ist gebührenfrei. |
Fachbereiche | |
Zuständige Mitarbeiter | |
Benötigte Dokumente |
Bei telefonischem Antrag: - keine -> es erfolgt die Übersendung an Ihre Meldeanschrift Bei perönlichem Antrag: - Personalausweis bzw. Reisepass Bei Antrag durch Familienmitglied oder dritte Person: - keine -> es erfolgt die Übersendung an Ihre Meldeanschrift |
Wir sind für Sie da! Bürgertelefon: 0 54 83 / 73 96-0