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Sperrmüllabfuhr Als haushaltsüblicher Sperrmüll gelten sperrige und bewegliche Gegenstände, die im Rahmen der normalen Haushaltsführung in haushaltsüblichen Mengen anfallen und nicht in Ihre Restmülltonne passen. Nicht zum Sperrmüll gehören Bauabfälle, Bauelemente, schadstoffbelastete Materialien, Öltanks, Autoteile etc. und Säcke oder Kartonagen. https://www.lienen.de/dienstleistungen?D=366&tx_mincity_pi1%5Baction%5D=show&tx_mincity_pi1%5Bcontroller%5D=Sv&cHash=7f1e0ac23bd44775e1f1b929f4835ac7
Fachbereich 10 Finanzen, Steuern und Kasse
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Sperrmüllabfuhr

Als haushaltsüblicher Sperrmüll gelten sperrige und bewegliche Gegenstände, die im Rahmen der normalen Haushaltsführung in haushaltsüblichen Mengen anfallen und nicht in Ihre Restmülltonne passen. Nicht zum Sperrmüll gehören Bauabfälle, Bauelemente, schadstoffbelastete Materialien, Öltanks, Autoteile etc. und Säcke oder Kartonagen.

Die Abholung erfolgt nach vorheriger Anmeldung:


Weitere Informationen zum Thema Abfallentsorgung und Sperrmüll finden Sie im Service Ver- und Entsorgung.

 

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