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Mahnung https://www.lienen.de/dienstleistungen?D=990&tx_mincity_pi1%5Baction%5D=show&tx_mincity_pi1%5Bcontroller%5D=Sv&cHash=a6a936a5f3e5cf7cb414a1b95c4f188c
Fachbereich 10 Finanzen, Steuern und Kasse
Hauptstraße 14 49536 Lienen

Mahnung

Sollten Sie vergessen, fällige Zahlungen rechtzeitig zu begleichen, werden diese durch die Gemeindekasse angemahnt. Dadurch entstehen zusätzlich zur Hauptforderung Mahngebühren und Säumniszuschläge, deren Höhe sich nach der Hauptforderung bestimmt.

Wenn Sie das Lastschrifteinzugsverfahren als Zahlungsoption auswählen, ist es bequem, spart Zeit und erleichtert Ihnen die Arbeit.

 

Gebühren Die Gebühren sind gestaffelt nach Höhe der ausstehenden Forderung.
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Globale Rechtsgrundlagen
  • Verwaltungsvollstreckungsgesetz NRW
  • Ausführungsverordnung zum Verwaltungsvollstreckungsgesetz NRW
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Wir sind für Sie da! Bürgertelefon: 0 54 83 / 73 96-0