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Hebesätze / Steuerhebesätze
Besteuerungsgrundlage für die Grund- und Gewerbesteuer ist der Grundsteuer- bzw. Gewerbesteuermessbetrag, der durch das Finanzamt festgesetzt wird.
Durch Multiplikation mit dem jeweiligen Hebesatz der Gemeinde ergibt sich daraus die Höhe der zu zahlenden Steuer.
Die aktuellen Hebesätze der Gemeinde Lienen sind:
Grundsteuer A und B | |
Grundsteuer A, Hebesatz ab 01.01.2024 | 368 v.H. |
Grundsteuer B, Hebesatz ab 01.01.2024 | 583 v.H. |
Gewerbesteuer | |
Gewerbesteuerhebesatz ab 01.01.2024 | 481 v.H. |
Formulare | |
Fachbereiche | |
Zuständige Mitarbeiter | |
Globale Rechtsgrundlagen |
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Lokale Rechtsgrundlagen |
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Lebenslagen | Bauherren, |
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