Ansprechpartner

Hebesätze / Steuerhebesätze https://www.lienen.de/dienstleistungen?D=574&tx_mincity_pi1%5Baction%5D=show&tx_mincity_pi1%5Bcontroller%5D=Sv&cHash=6a89ec971f7f3bd6409a236799f87856
Fachbereich 10 Finanzen, Steuern und Kasse
Hauptstraße 14 49536 Lienen

Hebesätze / Steuerhebesätze

Besteuerungsgrundlage für die Grund- und Gewerbesteuer ist der Grundsteuer- bzw. Gewerbesteuermessbetrag, der durch das Finanzamt festgesetzt wird.

Durch Multiplikation mit dem jeweiligen Hebesatz der Gemeinde ergibt sich daraus die Höhe der zu zahlenden Steuer.

Die aktuellen Hebesätze der Gemeinde Lienen sind:

Grundsteuer A und B
Grundsteuer A, Hebesatz ab 01.01.2024 368 v.H.
Grundsteuer B, Hebesatz ab 01.01.2024 583 v.H.
   
Gewerbesteuer
Gewerbesteuerhebesatz ab 01.01.2024 481 v.H.

 

Formulare
Fachbereiche
Zuständige Mitarbeiter
Globale Rechtsgrundlagen
  • Grundsteuergesetz
  • Gewerbesteuergesetz
  • Landeshundegesetz NRW
Lokale Rechtsgrundlagen
Lebenslagen Bauherren,
Zurück

Wir sind für Sie da! Bürgertelefon: 0 54 83 / 73 96-0