Ansprechpartner

Grundsicherung im Alter und bei dauerhafter Erwerbsminderung https://www.lienen.de/dienstleistungen?D=350&tx_mincity_pi1%5Baction%5D=show&tx_mincity_pi1%5Bcontroller%5D=Sv&cHash=a575c90d2831dd1df33df15533d99138
Fachbereich 30 Soziales, Schule, Sport und Kultur
Schulstraße 3 49536 Lienen

Grundsicherung im Alter und bei dauerhafter Erwerbsminderung

Leistungsberechtigt sind nach § 41 Abs. 1 Sozialgesetzbuch, Zwölftes Buch (SGB XII), 4. Kapitel Personen über 65 Jahre oder dauerhaft voll erwerbsgeminderte Menschen, die ihren notwendigen Lebensunterhalt nicht aus Einkommen unud Vermögen beschaffen können.

 

Formulare
Fachbereiche
Zuständige Mitarbeiter
Globale Rechtsgrundlagen
  • SGB XII
Lebenslagen Soziale Leistungen,
Benötigte Dokumente Für eine Terminabsprache und die benötigten Unterlagen nehem Sie bitte Kontakt zum/r jeweiligen Ansprechpartner/in auf.
Zurück

Wir sind für Sie da! Bürgertelefon: 0 54 83 / 73 96-0