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Fachbereich 10 Finanzen, Steuern und Kasse
Hauptstraße 14 49536 Lienen

Gewerbesteuer / Gewerbesteuerbescheid

Die Gewerbesteuer ist die wichtigste Einnahmequelle einer Kommune. Besteuert wird der Ertrag eines Gewerbebetriebs. Das bedeutet auch, dass die Gewerbesteuer stark konjunkturabhängig ist.

Steuerpflichtiger:
Gewerbesteuerpflichtig ist der Unternehmer oder die Unternehmerin eines im Inland betriebenen Gewerbebetriebes.

Besteuerungsgrundlage:
Besteuert wird der Gewerbeertrag eines Gewerbebetriebes. Diesen ermittelt das Finanzamt anhand Ihrer Steuererklärung und setzt auf dieser Basis den Gewerbesteuermessbetrag für das Veranlagungsjahr fest. Der Gewerbesteuermessbetrag wird der Gemeinde in Form eines Gewerbesteuermessbescheides mitgeteilt. Diesen Bescheid erhalten Sie gemeinsam mit dem Gewerbesteuerbescheid der Stadt Lengerich.

Vorauszahlung und Festsetzung:
Aufgrund des zeitlichen Verzugs der endgültigen Gewinnberechnung der Unternehmen sind vierteljährlich, jeweils zu den Steuerhebeterminen am 15.02., 15.05., 15.08. und 15.11., Gewerbesteuervorauszahlungen zu leisten. Die fällige Gewerbesteuer wird durch den Gewerbesteuerbescheid festgesetzt und ergibt sich aus der Multiplikation des Gewerbesteuermessbetrages mit dem Gewerbesteuerhebesatz der Stadt Lengerich.

Wenn Sie das Lastschrifteinzugsverfahren als Zahlungsoption auswählen, ist es bequem, spart Zeit und erleichtert Ihnen die Arbeit.

Der Hebesatz wird vom Rat der Gemeinde Lienen beschlossen. Weitere Informationen zum Hebesatz und dessen aktuelle Höhe finden Sie unter "Hebesätze, Steuerhebesätze".

Verzinsung von Steuernachforderungen / Steuererstattungen:
Führt die endgültige Festsetzung der Steuer zu einer Nachforderung oder Erstattung, erfolgt eine Verzinsung dieser Summe.

 

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