Ansprechpartner

Geburtsurkunde Die Ausstellung einer Geburtsurkunde ist persönlich, telefonisch oder schriftlich möglich und in der Regel kostenpflichtig. https://www.lienen.de/dienstleistungen?D=500&tx_mincity_pi1%5Baction%5D=show&tx_mincity_pi1%5Bcontroller%5D=Sv&cHash=dadeb1cf58eaf3408a6befaf492299a4
Fachbereich 30 Sicherheit und Ordnung
Schulstraße 3 49536 Lienen

Geburtsurkunde

Wenn Sie in Lienen geboren sind und eine Geburtsurkunde benötigen, erhalten Sie diese beim Standesamt Lienen.

Sind Sie nicht in Lienen geboren, erhalten Sie Ihre Geburtsurkunde beim Standesamt Ihres Geburtsortes. Sollte dieser nicht bzw. nicht mehr in Deutschland liegen, helfen wir Ihnen gerne weiter.

Antragsberechtigte:

  • jede/r persönlich
  • Vorfahren in aufsteigender Linie (Eltern, Großeltern usw.)
  • Nachfahren in absteigender Linie (Kinder, Enkel usw.)
  • aktueller Ehegatte bzw. Lebenspartner
  • sonstige Personen (müssen ein rechtliches Interesse glaubhaft machen)
  • Antragsteller muss mind. 16 jahre alt sein

 

Gebühren - 10,00 Euro für die 1. Geburtsurkunde
- 5,00 Euro je weiterer Urkunde (bei gleichzeitiger Ausstellung)
- gebührenfrei zur Vorlage bei der Sozialversicherung
Formulare
Fachbereiche
Zuständige Mitarbeiter
Benötigte Dokumente bei persönlicher Vorsprache:
- Personalausweis bzw. Reisepass
- Nachweis der Berechtigung, falls nicht das Kind oder ein Elternteil den Antrag stellt

bei telefonischer Beantragung (falls Antragsberechtigung nachgewiesen)
- notwendige Daten:
-> Geburtsname, Name und Vorname des Kindes bei Geburt
-> Empfänger: Name, Vorname, vollständige Adresse
- im Rahmen des Telefonats erhalten Sie den anzugebenden Verwendungszweck für Ihre Gebührenüberweisung
- nach Zahlungseingang wird Ihnen die Urkunde umgehend übersandt

bei schriftlicher Beantragung (falls Antragsberechtigung nachgewiesen werden muss)
- notwendige Daten:
-> Geburtsdatum, Name und Vorname des Kindes bei Geburt
-> Empfänger: Name, Vorname, vollständige Adresse
- Nachweis der Antragsberechtigung
- Gebührenzahlung:
-> per Rechnung, nach Zahlungseingang erfolgt Versendung
-> Vorabüberweisung
-> per Verrechnungscheck
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Wir sind für Sie da! Bürgertelefon: 0 54 83 / 73 96-0