Ansprechpartner

Gaststättenerlaubnis https://www.lienen.de/dienstleistungen?D=644&tx_mincity_pi1%5Baction%5D=show&tx_mincity_pi1%5Bcontroller%5D=Sv&cHash=d4b54eb9da75d56c0f78b337df436a4c
Fachbereich 30 Sicherheit und Ordnung
Schulstraße 3 49536 Lienen

Gaststättenerlaubnis

Die Voraussetzungen für die Erteilung der Erlaubnis richten sich nach persönlichen Gegebenheiten. Ein persönliches Informationsgespräch mit der/dem zuständigen Sachbearbeiter/in ist vor der Antragsstellung erforderlich.

 

Gebühren Diese Dienstleistung ist gebührenfrei.
Formulare
Fachbereiche
Zuständige Mitarbeiter
Benötigte Dokumente - Führungszeugnis
- Unterrichtsnachweis der IHK
- Bescheinigung des Gesundheitsamtes (nur bei Speisewirtschaft)
- Gewerbezentralregister für Antragsteller und Ehegatten
- Unbedenklichkeitsbescheinigung des zuständigen Finanzamtes
- Unbedenklichkeitsbescheinigung der Stadt-/Gemeindekasse des Wohnortes
- geprüfter Lageplan und Grundrisszeichnung der Bauordnungsbehörde (nicht älter als ein Jahr)
- Kopie des Pachtvertrages
- Handelsregisterauszug (bei juristischen Personen)
Zurück

Wir sind für Sie da! Bürgertelefon: 0 54 83 / 73 96-0