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Beglaubigungen Für eine Beglaubigung muss das Originaldokument vorgelegt werden. https://www.lienen.de/dienstleistungen?D=82&tx_mincity_pi1%5Baction%5D=show&tx_mincity_pi1%5Bcontroller%5D=Sv&cHash=56e48e6d615e5984fecc52f0e748e0ac
Fachbereich 30 Sicherheit und Ordnung
Schulstraße 3 49536 Lienen

Beglaubigungen

Die Behörde ist befugt, Abschriften von Urkunden, die sie selbst ausgestellt hat, zu beglaubigen. Weiterhin dürfen Abschriften, Ablichtungen und Vervielfältigungen beglaubigt werden, wenn das Original von einer Behörde ausgestellt ist oder die Abschrift zur Vorlage bei einer Behörde benötigt wird.

Ausgeschlossen von der Beglaubigung sind Kopien von deutschen Personenstandsurkunden (Geburts-, Sterbe-, Heiratsurkunden etc.).

 

Gebühren • 2,00 Euro je Beglaubigung von Abschriften, Auszügen, Ablichtungen, Zeichnungen, Plänen je Seite
• 0,40 Euro je hier zu fertigende Kopie (DIN A4)
• 0,50 Euro jeweils größerem Format als DIN A 4 für jede Seite
Fachbereiche
Zuständige Mitarbeiter
Globale Rechtsgrundlagen
  • Verwaltungsverfahrensgesetz
Lokale Rechtsgrundlagen
  • Verwaltungsgebührensatzung
Benötigte Dokumente - Original und Kopie des zu beglaubigenden Schriftstückes
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